Stimmungsvolle Gartenbeleuchtung

Lampions rund um die Terrasse, ein Stimmungslicht auf dem Gartentisch und Stehleuchten entlang der Wege: Ob bei der Grillparty oder am Sommerabend zu zweit – Beleuchtung schafft Atmosphäre und gibt Sicherheit. Doch Vorsicht: Längst nicht jede Lichtquelle ist für den Einsatz unter freiem Himmel geeignet.
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Wasser- und Staubdichtigkeit geprüft?
Wasser- und Staubdichtigkeit sind wichtige Faktoren bei der Elektroinstallation und Beleuchtung im Außenbereich. Foto: djd/SGS-Gruppe/Leonardo Franko(stock.adobe.com)

Sicheres Licht für den Garten

Elektrischer Strom und Wasser vertragen sich nicht. Dringt Feuchtigkeit in eine Leuchte ein, droht ein Kurzschluss, von Verletzungsrisiken ganz zu schweigen. „Lichtquellen für den Außenbereich müssen einen wirksamen Schutz gegen Wasser bieten“, sagt Gisbert Lemke, Experte für Elektrogeräte beim Prüfinstitut SGS. „Ein weiterer Sicherheitsfaktor ist die Widerstandsfähigkeit gegen feste Körper und eindringenden Staub.“ Beim Kauf von Partylichtern, Außenlaternen oder Leuchten für den Pool sollten Verbraucher daher auf die sogenannte IP Schutzart (IP – International protection class) achten, die auf der Verpackung und dem Produkt selbst angegeben ist, oder sich im Handel beraten lassen. „Mit den IP-Nummern lässt sich erkennen, für welche Bedingungen ein Produkt geeignet ist“, erklärt der Fachmann weiter.
 
Schutzart gecheckt?
Schön anzusehen – aber auch wetterfest? Die sogenannte Schutzart gibt an, für welche Einsatzbereiche eine Leuchte geeignet ist. Foto: djd/SGS-Gruppe/wideonet(stock.adobe.com)
Wer neue Leuchten für den Außeneinsatz kaufen möchte, sollte auf diese Schutzarten achten:

IP 44: Produkte mit dieser Schutzart (spritzwassergeschützt) eignen sich etwa als Lichtquellen am Haus oder unter dem Dach.
IP 65: Die richtige Schutzart zum Beispiel für Bodeneinbauleuchten, die unter einem Vordach installiert werden (strahlwassergeschützt).
IP 67: Leuchten, die ohne Überdachung im Freien genutzt oder fest montiert werden, sollten diese Schutzart erfüllen.
IP 68: Produkte mit dieser Schutzart sind selbst für das dauerhafte Untertauchen ins Wasser geeignet – wie etwa im Swimmingpool.
 
Den Garten stimmungsvoll beleuchten – aber sicher
Licht bringt Atmosphäre in den Garten, gerade an lauen Sommerabenden. Doch Vorsicht: Nicht jede Leuchte darf unter freiem Himmel betrieben werden. Foto: djd/SGS-Gruppe/EléonoreH(stock.adobe.com)

Bei Steckdosen & Co. auf Nummer sicher gehen

Um die Kennzeichnung zu bekommen, haben die Leuchten vorher Tests in unabhängigen Laboren wie etwa SGS zu bestehen. Das gilt keineswegs nur für Lichtquellen, sagt Lemke: „Auch Steckdosen für den Garten müssen die entsprechenden Schutzarten aufweisen.“ Die persönliche Sicherheit habe im Umgang mit Elektrizität immer Priorität. Ein weiteres Beispiel: Für den Rasenmäher oder andere Elektrogeräte im Garten reicht ein Standardverlängerungskabel nicht aus – hier sollten Verbraucher ebenfalls auf die Eignung für den Außenbereich achten.

Quelle23.07.2018
SGS Holding Deutschland B.V. & Co. KG, Hamburg

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