
Nun gibt es in Deutschland nicht mehr viele Kohleheizungen, doch der Beruf des Schornsteinfegers ist dennoch nicht überflüssig geworden. Das Berufsbild hat sich verändert. Es wurde an die neuen Aufgaben angepasst.
Pflicht zur Beauftragung des Schornsteinfegers
Die Schornsteinfeger sollen in regelmäßigen Abständen sicherstellen, dass die Feuerstätte den sicherheitsrelevanten Anforderungen entspricht. Bei Feuerstätten, die mit Brennstoffen betrieben werden, müssen zudem in turnusmäßigen Abständen die CO2-Werte geprüft werden. Wenn alles in Ordnung ist, bekommt die Anlage eine Plakette. Mieter von Häusern oder Wohnungen müssen sich nicht selbst um die Beauftragung eines Schornsteinfegers kümmern, denn dies ist Sache des Vermieters. Er kann die Aufgabe jedoch an den Mieter weitergeben. Dies ist insbesondere bei der Vermietung von Einfamilienhäusern üblich. Besitzer von Einfamilienhäusern müssen sich um die Beauftragung eines Schornsteinfegers selbst kümmern. Da es eine Verpflichtung vonseiten der Behörden gibt, kann ein Verwaltungsakt angestrengt werden, mit dem der Besitzer auch zwangsweise aufgefordert werden kann, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Kosten für die Dienstleistungen
Bis zum Jahre 2013 gab es ein Monopol. Eigentümer von Häusern und Wohnungen konnten den Schornsteinfeger nicht frei wählen, sondern es kam jemand von dem Meisterbetrieb, der beim Bezirk angestellt war. Seit der Änderung dieser Regelung kann der Eigentümer den Schornsteinfeger zwar frei wählen und schon dadurch Kosten sparen. Dies ist jedoch nur für die Kehrleistungen möglich. Die sogenannte Feuerstättenschau nimmt der Bezirksschornsteinfeger persönlich vor. Diese muss laut Verordnung zweimal in sieben Jahren stattfinden. Der Bezirksschornsteinfegermeister kommt demnach alle dreieinhalb Jahre. Die Überprüfung der Funktion und des Abgasverhaltens ist alle zwei Jahre notwendig. Dafür kann der Eigentümer einen
Schornsteinfeger seiner Wahl beauftragen.

Die Kosten für die Feuerstättenschau liegen zwischen zehn und 40 EUR. Sie sind in einer Gebührenordnung festgelegt, an die sich der Schornsteinfeger halten muss. Die Feuerstättenschau ist umstritten, zumal sie zwangsweise durchgeführt werden kann. Viele Hausbesitzer ärgern sich über die Gebühren, die ausschließlich für das Betrachten der Feuerstätte anfallen. Hinzu kommen dann noch die Gebühren für die eigentlichen Überprüfungs- und Messarbeiten. Diese kann der beauftragte Schornsteinfeger seit dem Fall des Monopols selbst gestalten. Sie setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:
- Wartungs- und Messarbeiten für Öl- und Gasanlagen: 40 bis 50 EUR
- Gebühren für die Wartung von Öfen: 50 bis 75 EUR
- weitere Gebühren für eventuell anfallende Reparaturarbeiten
Obwohl das Monopol bereits seit einigen Jahren gefallen ist, gibt es keinen richtigen Wettbewerb. Dies liegt zum einen daran, dass viele Hausbesitzer aus Gründen der Einfachheit oder der Bequemlichkeit nach wie vor den Bezirksschornsteinfeger beauftragen. Zum anderen gibt es in vielen Regionen nur wenige niedergelassene Schornsteinfeger, die nicht Bezirksschornsteinfeger sind. Wenn ein Schornsteinfeger aus einem anderen Ort beauftragt wird, sind die Fahrtkosten mitunter so hoch, dass sich der Wechsel gar nicht lohnt.
Mieter zahlen die Gebühren anteilig
Mieter brauchen sich in der Regel nicht um die Beauftragung eines Schornsteinfegers zu kümmern und haben auch mit der Feuerstättenschau nichts zu tun. Dennoch sind sie verpflichtet, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkosten. Dort schlüsselt der Vermieter die Kosten für die Feuerstättenschau und für die Reinigung auf und legt sie dann auf alle Mieter um. Da die Gebühren nur alle zwei Jahre fällig werden und recht gering sind, ist die Belastung in der Nebenkostenabrechnung für den Mieter nicht sehr hoch.
Mieter von Einfamilienhäusern bekommen keine Nebenkostenabrechnung, sondern tragen die Kosten in der Regel selbst. In diesem Zuge zahlen sie auch die Rechnung für den Schornsteinfeger.