Höhere Qualität - Mehr Sicherheit

Mit dem 01. August 2017 tritt die bereits seit einigen Jahren diskutierte AwSV, die sogenannte „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, in Kraft. Mit der neuen gesetzlichen Regelung gelten für private Öltankbesitzer zukünftig höhere Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit ihrer Anlage.
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Ab August 2017 wird durch die neue AwSV der Umgang mit Heizöltankanlagen bundesweit vereinheitlicht. Das garantiert Rechtssicherheit und gleiche Qualitätsstandards für alle Anlagen in Deutschland.  Bildquelle: Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg
Ab August 2017 wird durch die neue AwSV der Umgang mit Heizöltankanlagen bundesweit vereinheitlicht. Das garantiert Rechtssicherheit und gleiche Qualitätsstandards für alle Anlagen in Deutschland. Bildquelle: Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg 
So wird für Neuanlagen erstmals bundesweit eine Überprüfung durch einen ausgewiesenen Sachverständigen vorgeschrieben. Ältere Öltanks betrifft dies jedoch nicht – deren Besitzer sind weiterhin zur eigenverantwortlichen Präventionsarbeit angehalten. Das erstmals bundesweit geltende Regelwerk ersetzt die bisher gültige Verordnung vom 31. März 2010, sowie die jeweiligen Länderverordnungen und bietet damit nun zukünftig klare Rechtssicherheit für den Verbraucher.

Bisher hatten alle 16 Bundesländer jeweils eigene Anlagenverordnungen. Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ setzt nun ab August 2017 einen bundesweiten Standard und damit auf eine einheitliche Rechtssicherheit. Zu diesem Standard zählen eine einmalige Überprüfung für Neuanlagen bei Inbetriebnahme sowie neue technische Regeln für Bestandsanlagen. Bisher war für die Mehrheit der Öltankanlagen in Deutschland keinerlei Prüfung durch unabhängige Sachverständige vorgesehen. Zudem wird die Zuständigkeit der Handwerksbetriebe optimiert: Ab August 2017 dürfen bundesweit nur noch zertifizierte Fachbetriebe Heizöltanks über 1.000 Liter betreuen.
Für Bestandsanlagen gilt auch weiterhin keine Überprüfungspflicht, der Verbraucher muss also selbst für Sicherheit sorgen. Bildquelle: Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg
Für Bestandsanlagen gilt auch weiterhin keine Überprüfungspflicht, der Verbraucher muss also selbst für Sicherheit sorgen. Der Bundesverband Lagerbehälter rät deshalb allen Besitzern alter Öltanks zu einer freiwilligen Überprüfung durch einen Sachverständigen. Bildquelle: Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg 
„Dass es nun zukünftig eine bundesweit einheitliche Verordnung für Öltankanlagen geben wird, bedeutet einen großen Schritt zu mehr Sicherheit und Qualitätsbewusstsein“, bilanziert Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des Bundesverbands Lagerbehälter e.V. Mit der neuen AwSV muss jede Heizöltankanlage vor Inbetriebnahme durch einen ausgewiesenen Fachhandwerker kontrolliert werden. Allerdings gilt dies vorerst nur für Neuanlagen. Wer einen älteren Öltank besitzt, ist auch weiterhin zur selbstständigen Kontrolle angehalten. Zum parallel in Kraft tretenden, aktualisierten Technischen Regelkatalog für Altanlagen (TRwS 791-2) gehören lediglich kleinere Maßnahmen, wie etwa das Nachrüsten von Tankinhaltsanzeigen und Antiheber-Ventilen, oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb. „Was bleibt ist die große Verantwortung bei Besitzern von Altanlagen, denn Verbraucher sind weiterhin selbst für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Tankanlage verantwortlich“, bekräftigt Dr. Krause vom Bundesverband Lagerbehälter. Das Risiko technischer Mängel ist naturgemäß gerade bei diesen Anlagen besonders hoch. So werden im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlagen betrieben, die bereits älter als 20 Jahre sind. „Zuzüglich einer halben Million Tanks, welche sogar schon die 30 Jahre überschritten haben“, ergänzt Dr. Krause. „Viele dieser Anlagen sind noch nie von einem Sachverständigen überprüft worden. Entsprechend hoch ist natürlich die Gefahr, dass ein technischer Defekt unbemerkt bleibt.“ 
Gemäß der neuen Gesetzgebung sollten zukünftig auch ältere Ölbehälter mit einer Tankinhaltsanzeige ausgerüstet sein, die die Füllmenge in Liter anzeigt. Dadurch kann der Freiraum im Behälter ermittelt werden und der Tankwagenfahrer die zu liefernde Ölmenge entsprechend exakt einstellen. Bildquelle: Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg
Gemäß der neuen Gesetzgebung sollten zukünftig auch ältere Ölbehälter mit einer Tankinhaltsanzeige ausgerüstet sein, die die Füllmenge in Liter anzeigt. Dadurch kann der Freiraum im Behälter ermittelt werden und der Tankwagenfahrer die zu liefernde Ölmenge entsprechend exakt einstellen. Bildquelle: Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg 
Der Bundesverband Lagerbehälter e.V. rät deshalb allen Besitzern älterer Öltanks zu einer freiwilligen Überprüfung der Öltankanlage durch einen Sachverständigen. Dadurch können eventuelle Mängel noch vor einem Schadensfall kostengünstig entdeckt und behoben werden. In diesem Zusammenhang findet der private Öltankbesitzer auf einem eigens konzipierten Verbraucherportal unter www.sicherer-öltank.de eine Liste mit über 200 ausgewiesenen Gutachtern zur kostenlosen Tank-Überprüfung – regional geordnet nach Postleitzahlgebiet. Somit erhält der Öltankbesitzer eine seriöse Beratung für einen eventuellen Tankaustausch und vermeidet versicherungstechnisch oft unklare Situationen bei Schadensfällen.


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