Tipps zur Bauabnahme

Auf dem Weg in ein neu gebautes Eigenheim stellt die Bauabnahme einen wichtigen Meilenstein dar. Sie signalisiert, dass das Bauvorhaben abgeschlossen ist und dass der Bauherr das Eigentum an seiner Immobilie übernimmt.
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Unabhängige Bausachverständige sind eine wertvolle Unterstützung bei der Bauabnahme
Zur offiziellen Bauabnahme eines neu gebauten Hauses lohnt es sich, die Begleitung und Beratung eines unabhängigen Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
Die Abnahme hat zudem konkrete rechtliche Konsequenzen. Sie markiert den Übergang des Risikos vom Bauunternehmen auf den Bauherrn. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Unternehmer nachweisen, dass sein Werk weitgehend mängelfrei ist. Nach dem Abnahmezeitpunkt muss der Bauherr das Vorliegen von Mängeln beweisen. Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), gibt praktische Tipps zur Vorbereitung und Durchführung der Bauabnahme.
 
Die Bauabnahme nicht auf die leichte Schulter nehmen
Mängel, die erst nach diesem Zeitpunkt in einem Neubau festgestellt werden, sind schwerer zu reklamieren als vor dem Abnahmetermin. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund / markopriske.de

1. Überprüfung der Unterlagen

Alle Vertragsunterlagen und Baupläne sollten überprüft werden. So kann man – am besten bereits im Vorfeld der Abnahme – feststellen, ob das Haus den vertraglich festgelegten Vereinbarungen entspricht.

2. Hausinspektion mit sachverständiger Unterstützung

Zum Abnahmetermin gehört eine gründliche Hausbegehung, um festzustellen, ob es vertragsgemäß fertiggestellt und bezugsfertig ist. Empfehlenswert ist es, einen Sachverständigen, zum Beispiel einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater hinzuzuziehen. Der Berater kann den Bauherrn bereits während der Bauphase mit baubegleitenden Qualitätskontrollen unterstützen, um Mängel und Abweichungen noch vor der Abnahme festzustellen und beseitigen zu lassen.
 
Professionelle Bausachverständige unterstützen Bauherren bei der Abnahme
Mängel schriftlich festhalten, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund / markopriske.de

3. Mängel schriftlich fixieren, Übergabeprotokoll erstellen

Wenn es zum Abnahmezeitpunkt noch Mängel am Haus gibt, so sollten diese auf einer Liste festgehalten werden. In einem Übergabeprotokoll werden am Ende der Bauabnahme die Ergebnisse der Hausinspektion sowie festgestellte Mängel niedergeschrieben und gegebenenfalls Termine für deren Beseitigung gesetzt.

4. Vorsicht vor „stillschweigender Bauabnahme“

Wenn das Verhalten des Auftraggebers für das Bauunternehmen nahelegt, dass das Werk als vertragsgerecht und mängelfrei angesehen wird, kann es unfreiwillig zu einer sogenannten stillschweigenden Bauabnahme kommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Haus ohne schriftliche Abnahme bezogen wird, wenn der Bauherr die Schlussrechnung ohne Vorbehalte bezahlt oder keinen förmlichen Abnahmetermin vereinbart. Von einem solchen Verhalten raten die Verbraucherschützer des BSB dringend ab. Der Bauherr schränkt damit seine Reklamationsmöglichkeiten deutlich ein und kann sich sogar Schwierigkeiten bei der Haftungsfreistellung von Banken oder Versicherungen einhandeln.

Quelle07.10.2023
Bauherren-Schutzbund e.V. / djd

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