Was ist neu in 2023?

Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch 2023 eine Reihe von Änderungen, die sich im positiven wie auch im negativen Sinne auf den Geldbeutel von Immobilienbesitzern und Bauherren auswirken werden. 
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Lohnenswerte Überlegung: Fotovoltaik-Anlage auf dem Eigenheim
Der Betrieb von kleinen Fotovoltaik-Anlagen wird steuerlich ab 2023 besser gestellt. Foto: pixabay / JoseMalagonArenas
Anlass einiger Neuerungen sind dabei nicht zuletzt die gestiegenen Energiekosten und die Inflation. Die wichtigsten neuen Gesetze und Regelungen rund um Immobilien und Finanzen fasst Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich zusammen:           

Steuerliche Entlastung für kleinere Fotovoltaik-Anlagen

Gute Nachrichten für Fotovoltaik-Besitzer: Ab 2023 sind kleinere Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern für Eigentümer und Mieter von der Einkommen- und der Umsatzsteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern entfallen die Steuern bei Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Die Einkommensteuer-Regelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Sparerpauschbetrag wird erhöht             

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen oder Dividenden bei der Einkommensteuer steuerfrei, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. 2023 erhöht sich der Sparerpauschbetrag erstmals seit der Euro-Einführung von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Verheiratete. Finanzinstitute erhöhen bereits erteilte Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 Prozent.
 
Erleichterungen im Energiesektor in 2023
Die Energiepreise gehen durch die Decke, doch in 2023 sorgen Preisbremsen für etwas Erleichterung. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Energie: CO2-Preis, Mehrwertsteuer für Gas & Strompreisbremse  

Die 2023 anstehende CO2-Preis-Erhöhung für die fossilen Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wird um ein Jahr verschoben. Außerdem werden Mieter ab dem kommenden Jahr bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet:
  • Der Vermieter trägt ab sofort einen Teil der CO2-Abgabe. Für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes – der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche – maßgeblich. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters.              
  • Die Mehrwertsteuer für Gas ist noch bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.                      
  • Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 für Haushalte und kleinere Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Bedeutet: Der Strompreis wird auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.                            
  • Die EEG-Umlage für Strom wird ab Januar 2023 dauerhaft abgeschafft. Seit Sommer 2022 war die Zahlung bereits ausgesetzt. 
Änderungen im Steuerrecht in 2023
Steuerliche Änderungen in 2023: Neue Regelungen für Arbeitnehmer und Familien. Foto: pixabay / Steve Buissinne

Steuerliche Anpassungen für Arbeitnehmer und Familien

2023 treten die Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft. Damit werden rund 48 Millionen Deutsche steuerlich entlastet.                    
Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für Januar 2022 auf 8.548 Euro und für Januar 2023 auf 8.952 Euro angehoben. Eine erneute Erhöhung der Freibeträge ist zum 1. Januar 2024 beschlossen. Eine weitere Entlastung für Familien stellt die Kindergelderhöhung auf 250 Euro pro Kind dar. Damit wird das Kindergeld nicht mehr gestaffelt, sondern einheitlich ausgezahlt.
 
Wohngeldreform 2023
Seit dem ersten Januar 2023 werden viele Haushalte staatlich entlastet. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Mehr Wohngeld für mehr Menschen                             

Im Rahmen der Wohngeldreform sollen zum 1. Januar 2023 mehr Haushalte mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte, die bisher nicht die nötigen Anforderungen erfüllt haben, hinzukommen. Außerdem soll das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro im Monat aufgestockt werden. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ein Antrag kann bei der kommunalen Wohngeldbehörde gestellt werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuer 2023
Für Erben gibt es in 2023 grundlegende Veränderungen. Foto: pixabay / Gerd Altmann

Erben wird teuer: höhere Erbschafts- und Schenkungssteuer                             

Im Jahressteuergesetz 2022 wird die steuerliche Bewertung von Immobilien teilweise neu geregelt. Immobilienwerte sollen künftig auch für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert festgestellt werden. Die Folge: Durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt kann eine viel höhere Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Zwar sind die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung gleich geblieben, in Ballungsräumen übersteigen Immobilien diese Werte jedoch oft um ein Vielfaches.                                                 

Quelle08.04.2023
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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