Egal ob selbstgenutzt oder vermietet – ab 2025 werden Grundstücke und Gebäude neu besteuert. Das Ziel: Eine gerechtere Grundsteuerberechnung. Bei der dafür notwendigen Neubewertung ist „Amtshilfe“ gefordert: Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, muss die Daten für die Ermittlung des Grundsteuerwerts rechtzeitig den zuständigen Behörden liefern – in Form der Grundsteuererklärung.
1. Aufmerksam verfolgen, was die Behörden kommunizieren
Grundstücks-, Wohnungs- und Hausbesitzer müssen seit dem 1. Januar damit rechnen, zur Abgabe der Grundsteuer- oder Feststellungserklärung aufgefordert zu werden. „Die Aufforderung soll im Frühjahr durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Daher sollten Eigentümer genau im Auge behalten, was die Behörden kommunizieren“, rät von Klitzing. Einzelne Gemeinden haben bereits zu den geplanten Umsetzungsschritten informiert.2. Prüfen, welche Angaben im jeweiligen Bundesland benötigt werden
Obwohl ein bundesweites Modell der neuen Grundsteuer entworfen wurde, nutzen einige Bundesländer eine Öffnungsklausel und haben eigene Modelle entwickelt. Darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Hamburg und das Saarland. „Es lohnt sich zu prüfen, welche Angaben in welchem Bundesland zu machen sind, denn durch die unterschiedlichen Modelle können diese variieren“, erklärt der Rechtsexperte.3. Vorhandene Unterlagen sichten und neue Dokumente anfordern
Übermittelt werden müssen Informationen zur Art, Lage und Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert, bei Immobilien die Wohnfläche, Baujahr, Immobilienart und sogar die Anzahl der Garagenstellplätze. Entscheidend für alle Angaben ist der Stand zum 1. Januar 2022. Viele der Daten sind im Grundbuchblatt, dem Kaufvertrag, dem alten Grundsteuerbescheid oder der Betriebskostenabrechnung zu finden.Gut zu wissen: Der Bodenrichtwert ist online einsehbar oder kann im örtlichen Wohnungs- oder Bauamt angefragt werden. Das Katasteramt kann bei der Ermittlung der Grundstücksfläche helfen. „Früh aktiv zu werden, zahlt sich aus, denn der Zeitaufwand für die Beschaffung fehlender Dokumente ist nicht zu unterschätzen, zumal auf die Ämter eine Anfragewelle zurollen wird“, weiß von Klitzing.