Hauskauf: Fördertipps für Ersterwerber

Der Wunsch nach Wohneigentum bei jungen Familien wächst derzeit so schnell wie die Immobilienpreise. Doch gerade für Ersterwerber gibt es hohe finanzielle Hürden. Staatliche Förderungen können ein Sprungbrett sein. 
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Der Traum vom eigenen Haus
Junge Familien träumen vom eigenen Zuhause. Die Entwicklung von Preisen, Zinsen und Nachfrage verunsichert viele. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Tipp 1: Wohnungsbauprämie für den Aufbau von Eigenkapital    

Am Anfang steht die Wohnungsbauprämie: maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital pro Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei 35.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, für Verheiratete bei 70.000 Euro. „Damit profitieren viele Ersterwerber vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzberater Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf sogar höher ausfallen, weil bestimmte Versicherungsbeiträge oder Kinderfreibeträge davon abgezogen werden.
 
Fördergelder beim Hausbau nutzen
Fördergelder unterstützen die Finanzierung beim Hausbau. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Tipp 2: Vermögenswirksame Leistungen & Arbeitnehmersparzulage    

Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Doch viele verzichten auf diese Gabe vom Chef und lassen sich dadurch bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Bei 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer so noch einmal 43 Euro extra im Jahr, wenn sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen. So kann eine Familie mit zwei Kindern die Zulage mit einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von bis zu 63.900 Euro bekommen.
 
Staatliche Zulagen spülen Geld in die Baukasse
Staatliche Unterstützung beim Hausbau nutzen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Tipp 3: Jährliche Zulagen mit Wohn-Riester    

Die Wohn-Riester-Förderung lässt sich beim Bauen, Kaufen oder Modernisieren in die Finanzierung einbauen. Die Grundzulage pro Erwachsenem beträgt 175 Euro, die Kinderzulage 300 Euro, vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro. Einkommensgrenzen gibt es keine, allerdings folgt im Rentenalter eine nachgelagerte Besteuerung.

Tipp 4: KfW-Förderung bei Neubau oder Kauf    

Wer ausreichend Eigenkapital gespart hat, kann Anlauf zur Finanzierung nehmen. Auch hier helfen Förderprogramme: So unterstützt die staatliche KfW-Bank den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit bis zu 100.000 Euro, beispielsweise für Grundstücks-, Material-, Arbeits- oder Baunebenkosten. Wer eine Immobilie kauft, kann die Förderung für den Kaufpreis oder die Kosten für die Instandsetzung verwenden. Gut zu wissen: Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann mit anderen Förderungen der KfW kombiniert werden.
 
Nachhaltig bauen mit neuer Bundesförderung
Neu bauen und das Traumhaus Wirklichkeit werden lassen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Tipp 5: Energieeffizient bauen mit neuer Bundesförderung    

Wer nachhaltig oder energieeffizient bauen will, findet Unterstützung bei der KfW und der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt ab dem 1. Juli die bisherigen Förderungsprogramme. 

Die BEG fördert auch den Austausch von Ölheizungen in bestehenden Gebäuden. Die Förderung für eine neue, ressourcenschonende Heizanlage im Austausch für eine Ölheizung beträgt je nach Typ zwischen 30 und 45 Prozent. „Zur förderfähigen Investition zählen die Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkosten, die für die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar notwendig sind“, weiß Ralf Oberländer. Sein Extra-Tipp: Auch die zahlreichen Fördermöglichkeiten auf Kreis- und Kommunalebene mit einem Baufinanzierungsexperten vor Ort genau analysieren.

Quelle11.09.2021
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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