
Der Rohbau ist nach der Landesbauordnung festgelegt. Eine rechtsverbindlich Definition gibt es aber nicht. In einigen Ländern werden aber in bauordnungsrechtliche Verfahren als Rohbauabnahmen beschrieben. So gilt zum Beispiel in Niedersachen, dass nach Paragraph 80 der Bauordnung ein Rohbau fertig ist, wenn Schornsteine, Dachkonstruktion und die tragenden Teile errichtet worden sind.

Der Architekt übernimmt beim Rohbau den Grundriss und den Bauplan. Dieser muss ganz nach den statischen Vorschriften und Vorgaben entworfen werden. Insbesondere die Verteilung der tragenden Wände muss beachtet und sichergestellt werden. Weiterhin müssen alle Gesetze der Statik und der Physik eingehalten werden. Bei der Planung des Rohbaus kann sich der Bauherr zu seinen Wünschen äußern. Diese sollten vom Architekten natürlich auch mit einbezogen werden.

Ist der Rohbau fertiggestellt, so wird eine finale Abnahme durch eine Prüfstatiker des Bauaufsichtsamtes durchgeführt. Dieser stellt sicher, dass das errichtete Gebäude standsicher ist. Wenn der Prüfstatiker die Abnahme bewilligt hat, dann kann die Verkleidung der Fasse durchgeführt werden. In diesem Schritt geht es nun darum Fenster und Türen einzusetzen und den Dachstuhl auszubauen. Abhängig davon wieviel Firmen für die entsprechenden Aufgaben beauftragt wurden, können einige dieser Schritte parallel ablaufen, damit der Bau so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.