Welche KfW-Effizienzhäuser gibt es? 

Energieeffizienz ist beim Hausbau und der Haussanierung ein großes Thema. Über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Umbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie auch Neubauten mit besonders günstigen Krediten gefördert werden, wenn die Energieeffizienz deutlich höher ausfällt, als gesetzlich vorgeschrieben.
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Ratgeberartikel KfW-Förderung - Welche KfW-Effizienzhäuser gibt es? Foto: 3dman_eu / pixabay.com
Ratgeberartikel KfW-Förderung - Welche KfW-Effizienzhäuser gibt es?
Für die genauen Fördermöglichkeiten und -höhen beschreibt die KfW das sogenannte Effizienzhaus, das in verschiedenen Kategorien existiert. Relevant sind hierbei ausschließlich Wohnimmobilien.
 

Das KfW-Effizienhaus

Die KfW definiert für ihr Effizienzhaus verschiedene Standards, die sich nach der wichtigsten Kennzahl aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Transmissionswärmeverlust, bestimmt. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmeenergie, die ein Haus an die Umgebung abgibt. In Zusammenhang mit der Gebäudegröße, Zahl der Türen und Fenster, der verbauten Dämmtechnik und des verwendeten Energieträgers ergibt sich ein Jahresprimärenergiebedarf. Mit dessen Hilfe kann ein sogenanntes Referenzhaus beschrieben werden, das einen bestimmten Jahresprimärenergiebedarf aufweist.

Nun kategorisiert die KfW mit ihren verschiedenen Effizienzhaus-Standards ein förderungsfähiges Haus. Der energieeffizienteste Standard ist zurzeit das Effizienzhaus 40 - der Primärenergiebedarf dieses Hauses liegt bei maximal 40 Prozent des Referenzhauses oder weist umgerechnet einen Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 Prozent des Referenzhauses auf. Die weiteren Standards ergeben sich in 15er-Schritten, also Effizienzhaus 55 und so weiter bis zum Effizienzhaus 115. Zusätzlich gibt es für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bei denkmalgeschützten Häusern das Effizienzhaus Denkmal (160). Das Effizienzhaus 70 entspricht dem errechneten Referenzhaus.

Ein weiteres Effizienzhaus wird mit dem Zusatz 40 plus beschrieben. Zu den Kriterien des Effizienzhauses 40 kommen weitere Punkte, um als 40 plus gefördert zu werden. Diese umfassen eine stromerzeugende Anlage aus erneuerbaren Energien am Haus, ein stationäres Batteriesystem zur Stromspeicherung, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie eine technische Überwachungsmöglichkeit von Stromerzeugung und -verbrauch. Beispielhäuser und Details zum lohnenswerten Bau nach neuesten Energieeffizienzstandards werden sehr übersichtlich von der Viebrockhaus AG dargestellt.
 

Wie sieht die Förderung aus?

Grundsätzlich können Neubauten, Sanierungen und auch Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz erhöhen, gefördert werden. Die Höhe der Förderung und die Vorteile unterscheiden sich je nach Effizienzhaus und welcher Art die zu fördernde Maßnahme ist. Für Neubauten und Sanierungen liegt der maximale KfW-Kredit bei 100.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen ist ein KfW-Kredit von maximal 50.000 Euro möglich. Der KfW-Kredit ist besonders zinsgünstig, zudem ist eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren möglich.

Neben den besonders günstigen Zinsen (zurzeit sind Zinssätze von unter einem Prozent möglich) liegt die eigentliche Förderung im Tilgungszuschuss, den die KfW je nach Effizienzhaus gewährt. Für Neubauten gilt der höchste Tilgungszuschuss von 15 Prozent beim Effizienzhaus 40 plus. Das Effizienzhaus 40 wird mit einem Tilgungszuschuss von zehn Prozent und das Effizienzhaus 55 mit fünf Prozent gefördert. Neubauten, die höheren Kategorien der Effizienzhäuser zugeordnet sind, erhalten keinen Tilgungszuschuss und nur das Effizienzhaus 70 einen KfW-Kredit von maximal 50.000 Euro.

Bei Sanierungen und Einzelmaßnahmen kann ein KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oder ein Investitionskostenzuschuss beantragt werden. Sanierungsmaßnahmen bei Altbauten werden ab dem Standard Effizienzhaus 55 und dann nachfolgend zugeordnet. Beim Effizienzhaus 55 ist der Tilgungszuschuss beziehungsweise der Investitionskostenzuschuss mit 27,5 beziehungsweise 30 Prozent am höchsten. Im jeweils nachfolgenden Standard sinken die Zuschüsse um fünf Prozentpunkte. Einzelmaßnahmen werden schließlich mit einem zinsgünstigen Kredit von maximal 50.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent oder einem Investitionskostenzuschuss von zehn Prozent gefördert.

Der Antrag für eine KfW-Förderung wird über die Hausbank gestellt. Investitionskostenzuschüsse können direkt an die KfW gestellt werden. Ein zertifizierter Energieberater muss das Bauvorhaben begutachten und eine entsprechende Empfehlung ausstellen. Ein sogenanntes Passivhaus mit noch einmal reduzierten Energiebedarf kann ebenfalls als Effizienzhaus durch die KfW gefördert werden.

Quelle28.07.2017
c.n.

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