Mängel fachkundig dokumentieren

Merkwürdige Eisen im Fußboden, breite Mauerwerksfugen, durch die Sonnenstrahlen ins Haus fallen, oder ein Küchenfenster, das schon mit bloßem Auge erkennbar nicht dort sitzt, wo es laut Grundrisszeichnung hingehört: Viele Bauherren wundern sich über so manches, was sie auf der Baustelle ihres künftigen Eigenheims zu Gesicht bekommen. Mit einer mündlichen Anmahnung beim verantwortlichen Bauleiter, die Mängel abzustellen und nachzubessern, ist es aber oftmals nicht getan. Um die festgestellten Tatbestände aussagekräftig zu dokumentieren, ist die Sicherung von Beweisen gefragt.
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Bauherren-Schutzbund e.V.
Alles in Ordnung auf der Baustelle? Wenn nicht, ist sachverständige Unterstützung zur Beweissicherung gefragt. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Sachverständig dokumentierte Mängel werden leichter beseitigt

"Die Beweissicherung gehört in die Hände qualifizierter Sachverständiger", rät Dipl.-Ing. Jörg Nowitzki, er vertritt als Bauherrenberater bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) die Interessen von Bauherren. Wichtig sei, dass mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle Mängel rechtzeitig entdeckt würden, bevor sie durch den Baufortschritt überbaut sind. Nach der Erfahrung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden genüge es oftmals bereits, einen Mangel sachverständig anzumahnen, um seine Beseitigung zu erwirken. "Gelingt das nicht und kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen, ist die fachmännische Beweissicherung umso wichtiger", so Nowitzki. Mehr Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de.
 
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Regelmäßige baubegleitende Qualitätskontrollen auf der Baustelle stellen sicher, dass Baumängel rechtzeitig entdeckt und beweiskräftig dokumentiert werden können. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Beweissicherung auch unerlässlich bei Vertragslösungen und Insolvenzen

Eine Beweissicherung kann nicht nur bei Mängeln, sondern auch in anderen Problemfällen wichtig sein. Das gilt, wenn etwa ein Vertrag gelöst wird oder die Insolvenz eines Bauunternehmens droht. Dann geht es unter anderem darum festzustellen, wie der aktuelle Bautenstand ist, ob er den bereits geleisteten Zahlungen entspricht oder ob schon eine Überzahlung vorliegt. Obwohl Gerichte dann häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen, müssen sie einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (AZ IV ZR 57/08 vom 18.05.2009) auch Privatgutachten erkennbar verwerten.
 
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Werden auf der Baustelle Mängel frühzeitig dokumentiert, haben Bauherren klare Beweise an der Hand und können Nachbesserungen fordern. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Werden auf der Baustelle Mängel frühzeitig dokumentiert, haben Bauherren klare Beweise an der Hand und können Nachbesserungen fordern

Quelle03.12.2016
Bauherren-Schutzbund e.V., Berlin

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