In vier Schritten zur Förderung
Schritt 1: Beraten lassen- Den Fachhandwerker und den Energieberater kontaktieren, um individuelle Lösungen und Fördermöglichkeiten zu besprechen; technische
- Voraussetzungen klären
- Kostenvoranschläge sowie Liefer- oder Leistungsvertrag beantragen
- Ggf. Gesprächstermin mit der Hausbank vereinbaren (falls Beantragung bei der KfW)
- Antragsstellung VOR Beginn der Baumaßnahme!'
Unterstützt durch den Fachhandwerker und den Energieberater - BAFA: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
- KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Schritt 3: Leistungen beantragen und Bauvorhaben durchführen
Schritt 4: Rechnungen einreichen
- Mehr Infos finden Sie bei der Initiative Gute Luft unter www.wohnungs-lueftung.de.
Überblick über die aktuellen Förderprogramme in Deutschland
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt ab 02.01.2021 und vereinfacht die deutsche Förderlandschaft sowie die Antragstellung. Sie fasst die bisherigen Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. So kommen Bauherren und Sanierer einfacher an die finanzielle Unterstützung für den Klimaschutz.Förderung von Einzelmaßnahmen (EM)
- Start ab 02.01.2021
- Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – ab 01.07.2021 auch Beantragung bei der KfW möglich
- Zuschussförderung bei der Gebäudesanierung
- Start ab 01.07.2021
- Beantragung bei der KfW, ggf. mittelbar über die Hausbank
- Kredit- und Zuschussförderung verfügbar: Ab 2023 erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW
- Im Neubau: Bis zu 25 % Förderung
- In der Sanierung: Bis zu 45 % Förderung
- Bei umfassenden energetischen Sanierungen gibt es eine erhöhte Förderquote von 5 %
- EE-Klasse: Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 55 %
- NH-Klasse: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung
- iSFP-Bonus: individueller Sanierungsfahrplan
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20%
- Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20%
- Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20% bis 45%
- • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20%
- • Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50%
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten: FAQ uznd Online Antragsformulare
KfW-Förderung (noch bis 30.06.2021)
Für Finanzierungen über die KfW Bank gelten noch bis zum 30. Juni 2021 die bisherigen Förderprogramme. Ab dem 01.07.2021 treten auch hier die neuen Richtlinien der BEG in Kraft (siehe oben). Im Sanierungsfall werden zentrale und dezentrale Lüftungssysteme sowie Abluftsysteme bundesweit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.2002. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden.Welche Programme greifen?
- Kredit für Einzelmaßnahmen (Programm 152) oder
- Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programm 151)
Steuerliche Förderung
Als Alternative zum BEG können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen seit dem 01.01.2020 von der Steuer absetzen.Hausbesitzer können nach §35c EstG Einkommensteuergesetz über drei Jahre verteilt 20% der Investitionskosten der Lüftungsanlage von der Steuerschuld abziehen. Gefördert werden die gleichen Heizungstechnologien wie im BEG EM. Auch die Kosten für Handwerker, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich absetzen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit dem BEG oder den Förderprogrammen von KfW oder BAFA ist nicht möglich.
Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der modernen Wohnraumlüftung und deren aktuellen Fördermöglichkeiten unter www.wohnungs-lueftung.de.
Über die Initiative „Gute Luft“
Frische Luft liegt uns am Herzen! Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Lüftungsanlagen unter www.wohnungs-lueftung.de. Initiatoren dieses Verbraucherportals sind die renommiertesten Verbände in der Lüftungsbranche: BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) sowie IGDWL (Verband der Interessensgemeinschaft Dezentrale Wohnungslüftung e.V.).
Frische Luft liegt uns am Herzen! Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Lüftungsanlagen unter www.wohnungs-lueftung.de. Initiatoren dieses Verbraucherportals sind die renommiertesten Verbände in der Lüftungsbranche: BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) sowie IGDWL (Verband der Interessensgemeinschaft Dezentrale Wohnungslüftung e.V.).