Klotzen statt kleckern

Bauherren haben die Wahl zwischen einem Keller und einer Bodenplatte unter ihrem Haus. Beiden möglichen Konstruktionen kommt eine fundamentale Rolle zu.
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Sicheres Fundament für viele Jahrzehnte
Jede Bodenplatte erfordert individuelle Maßnahmen und Planungen, um viele Jahrzehnte lang ein sicheres Fundament zu sein. Foto: GÜF / Bürkle
Ob Keller oder Betonplatte: Sie müssen das Gewicht des gesamten Bauwerks gleichmäßig auf den Boden verteilen und dabei allen Einflüssen aus dem Erdreich wie zum Beispiel Kälte, Wärme und Feuchtigkeit sicher standhalten.

Die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) empfiehlt für einen dauerhaft sicheren Stand des Hauses, eine vermeintliche Kostenersparnis beim Fundament immer ins Verhältnis zur Gesamtinvestition zu setzen und fachmännische Lösungen einer laienhaften Ausführung vorzuziehen. Denn gerade Bodenplatten seien häufig fehlerhaft, wenn sie vom Bauherrn in Eigenregie errichtet würden.
 
Professionell erstellte Bodenplatte als sicheres Fundament
Qualitätsgeprüfte Bodenplatten und Keller erkennen Bauherren am RAL-Gütezeichen 518 „Fertigkeller“. Foto: GÜF / Bürkle
In den Erzählungen von Eltern und Großeltern hört es sich mitunter ganz leicht an, eine Bodenplatte selbst zu gießen. In der heutigen Baupraxis sei das allerdings ganz anders, wie GÜF-Sprecher Florian Geisser weiß: „Es ist viel mehr erforderlich, als bloß 20 Zentimeter Beton in eine Schalung zu gießen. Es bedarf individueller Maßnahmen und Berechnungen, um etwa die Maßhaltigkeit und Frostsicherheit sowie eine fachmännische Entwässerung inklusive etwaiger Rückstausicherung zu gewährleisten – von der Sicherheit für Leib und Leben ganz zu schweigen.“ Auch müsse die Bodenplatte exakt an die Statik des Hauses angepasst werden sowie für ein mögliches Mehrgewicht, beispielsweise durch Schnee auf dem Dach, geeignet sein.

„Damit die gesamte Planung auf einer fundierten Datenlage aufbauen kann, sollte der Bauherr vor Baubeginn ein unabhängiges Bodengutachten in Auftrag geben“, empfiehlt der Experte. Das Gutachten gibt unter anderem Auskunft darüber, ob vor der Herstellung der Bodenplatte noch Nachbesserungen am Baugrund durch ein Tiefbauunternehmen erforderlich sind. Vor Abschluss der Erdarbeiten durch den Tiefbauer sollte dieser final mit einem Lastplattendruckversuch oder einer Rammkernsondierung feststellen, ob die notwendige Druckfestigkeit des Baugrunds gegeben ist. Die Prüfergebnisse sind dem Bodenplattenhersteller dann rechtzeitig vor Baubeginn auszuhändigen, damit ein Abgleich zur Statik sowie zum Bodengutachten durchgeführt werden kann.
 
Die Bodenplatte als Fundament des Hauses
Die Bodenplatte spielt beim Hausbau eine tragende Rolle. Foto: GÜF / Bürkle
Die Arbeiten des Bodenplattenherstellers auf dem Baugrundstück beginnen dann meist mit dem Verlegen einer druckfesten Wärmedämmung unter der Bodenplatte – sofern vorgegeben. Darauf wird eine Folie als Trennlage zum Beton aufgebracht. Es erfolgt der Einbau der Stahlbewehrung exakt nach den Vorgaben der statischen Berechnung, ehe die 20 bis 30 Zentimeter dicke Betonplatte mit dem richtigen Beton gemäß Statik gegossen wird. Dabei werden Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Gas sowie Strom und Medien bereits eingebaut beziehungsweise ausgespart. „Sämtliche Vorgaben seitens der Baugenehmigung, des Statikers, des Energieberaters und auch des Hausherstellers müssen exakt eingehalten werden“, fasst Geisser zusammen. Nur dann sei die Bodenplatte auch wirklich viele Jahrzehnte lang ein sicheres Fundament für das Eigenheim und bringe die Gesamtinvestition des Bauherrn nicht ins Wanken.

„Nicht selten führen Selbstversuche auf der Baustelle zu hohen Folgekosten, etwa bei fehlerhafter Abdichtung oder Entwässerung, und auch wenn länger dauernde Bauarbeiten den gesamten Zeitplan durcheinanderwirbeln. Da ist es sicherer und sogar kostengünstiger, sich von Anfang an für eine fachmännische Lösung zu entscheiden“, schließt der Experte.
 
Expertentipp: Auf das RAL-Gütezeichen 518 „Fertigkeller“ achten
Hersteller von qualitätsgeprüften Bodenplatten und Kellern erkennen Bauherren am RAL-Gütezeichen 518 „Fertigkeller“. Die ausgezeichneten Hersteller lassen ihre Produktion und Montage regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überwachen. Neben der nachgewiesenen Bauqualität versprechen sie eine umfassende Servicequalität, die neben einer Rundum-Betreuung auch Preis- und termingebundene Fertigstellungsgarantien beinhaltet. Alle Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Fertigkeller sind Träger des RAL-Gütezeichens.

Quelle17.07.2020
Gütegemeinschaft Fertigkeller e.V. (GÜF)

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