Die Bundesregierung verfolge mit der Wohnwertförderung drei Ziele: Einmal wolle sie investitionswilligen Haus- und Wohnungsbesitzern zusätzliche Anreize bieten. Zugleich trage die Wohnwertförderung über die Finanzierung energieeinsparender Maßnahmen auch zur aktiven Klimaschutzpolitik bei. Und drittens unterstütze das Programm den Konjunkturaufschwung, indem die anziehende Baukonjunktur viele andere Bereiche mit sich ziehe, sagte der Minister. Im Jahr 2002 beliefen sich die Investitionen an bestehen Gebäuden und Wohnungen auf rund 87 Milliarden Euro und entwickelten sich damit zur tragenden Säule im Wohnungsbau. Ihr Anteil am gesamten Wohnungsbauvolumen liegt derzeit bei rund 65 Prozent. Mit der Wohnwertförderung spricht die Bundesregierung Eigennutzer ebenso an wie private Vermieter und Wohnungsgesellschaften. Die Beantragung der entsprechenden Mittel erfolgt unbürokratisch direkt über die Hausbank. Rund vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit sind zwischen Antrag und Bewilligung der entsprechenden Maßnahmen einzurechnen. Mit einem breit aufgestellten Informationsprogramm der Bundesregierung, der KfW-Förderbank im Finanzierungsbereich und der Deutschen Energie-Agentur (dena) im baufachlichen und Energiebereich gewährleistet der Bauminister eine durchgängige und leicht verständliche Information. Im Mittelpunkt der Wohnwertförderung stehen die beiden KfW-Förderprogramme zur Wohnraum-Modernisierung und zur CO2-Gebäudesanierung. Gefördert werden verschiedenste Modernisierungsmaßnahmen von der Dämmung und Verbesserung der Außenfassaden, der Erneuerung der baulichen Substanz bis hin zur Steigerung der Ausstattungsqualität und des Gebrauchswertes der Wohnungen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine Erhöhung der Energieeffizienz gelegt. Wer im Altbaubestand durch Baumaßnahmen, beispielsweise neue Fenster oder Heizungsanlagen oder die bessere Isolation von Wand und Dach den Energiebedarf moderner Neubauten erreicht, kann sogar einen Schuldenerlass von bis zu zwanzig Prozent erhalten.