Rund 650.000 Heizkessel sind im nächsten Jahr fällig
Ab 1. November 2004 müssen alle Heizungen in Deutschland die niedrigeren Grenzwerte für Abgasverluste nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten. Mit diesem Termin ist die allerletzte Übergangsfrist für bestehende Anlagen abgelaufen. Heizungen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt (kW) dürfen dann höchstens elf Prozent Abgasverlust aufweisen. Für Kessel zwischen 25 und 50 kW gelten zehn Prozent als Obergrenze, bei größeren Anlagen sind es neun Prozent.