10.12.2009

Telefonwerber terrorisieren Verbraucher

Bis zu zwanzig Mal täglich rufen Gewinnspielfirmen Verbraucher unerlaubt an und versuchen, sie abzukassieren. Die Verbraucherzentrale fordert, dass nach Werbeanrufen telefonisch geschlossene Verträge nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers gültig werden – das erst im August 2009 in Kraft getretene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung versagt offensichtlich.
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Aggressiv und hartnäckig bearbeiten die Anrufer Verbraucher, Vertragsabschlüssen zuzustimmen. Teilweise behaupten sie auch, es bestünde bereits eine Vertragsbeziehung, obwohl das nicht der Fall ist. Immer wieder berichten Verbraucher zudem von unberechtigten Abbuchungen von ihrem Konto.

Über 3.500 Anfragen zu telefonischer Gewinnspielwerbung hat die Verbraucherzentrale bisher in diesem Jahr bearbeitet. Lotterie- und Gewinnspielfirmen wie die ‚Deutsche Gewinner Zentrale’ oder ‚DSC 24’ ignorieren offensichtlich ungerührt das neue Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung. Mit Telefonterror unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes treiben auch andere Anbieter ihr Unwesen und rufen unerlaubt Verbraucher an, um sie abzukassieren. So bietet der‚ Verbraucher Werbeschutzbund e.V. gegen einen Mitgliedsbeitrag von 89,95 Euro angeblichen Schutz von unerlaubter Werbung und Datenmissbrauch – ein Versprechen, das sich nicht halten lässt.

Für Verbraucher, die eine Vertragsbestätigung erhalten, obwohl sie Telefon keinen Vertrag abgeschlossen haben oder die einen telefonisch geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen möchten, bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de Musterbriefe zum Download an.



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