19.08.2009

Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Besonders bei Nichtwohngebäuden sind verbrauchsorientierte Energieausweise mit einem erhöhten Fehlerrisiko verbunden. Zusätzlich zur Heizenergie ist der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre zu erfassen. Dies kann bei größeren Objekten mit mehreren Pächtern - wie in Einkaufszentren oder Bürogebäuden - zu erheblichen Abweichungen führen. Müssen fehlerhafte Werte überprüft werden, steigt zudem der Arbeitsaufwand und der zunächst günstigere Verbrauchsausweis kann schnell Mehrkosten verursachen.

„Der bedarfsorientierte Energieausweis garantiert dagegen die objektive und rechtskonforme Darstellung des Energiebedarfs eines Gebäudes“, betont Mike Verhoeven, Energieexperte bei der Prüforganisation DEKRA. Grundlage des Bedarfsausweises für Nichtwohngebäude ist die detaillierte Gebäudeaufnahme durch zugelassene Experten nach der Norm DIN V 18599. Ab Oktober 2009 gilt diese Grundlage mit Inkrafttreten der EnEV 2009 auch für Bedarfsausweise für Wohngebäude.

In der Gebäudeaufnahme sind alle Daten enthalten: über das Heiz- und Warmwassersystem, die Kühlung und Lüftung sowie die Beleuchtung. Zudem werden die Informationen der Bausubstanz integriert, wie die Abmessungen der Bauteilflächen oder der Aufbau der Wände und Decken. Mit diesen Angaben wird der Energiebedarf bei durchschnittlicher Beanspruchung des Gebäudes berechnet. Die Prüfung vor Ort verhindert Fehler bei der Datenerhebung.



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