Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Systembeschreibung verklebte Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen
- für Fenster und Türen, die aus Kunststoff-Fensterprofilen und zugehörigen Dichtungen entsprechend den Abschnitten I und II der RAL-GZ 716/1 als Bestandteil eines gütegesicherten Kunststoff-Fenstersystems hergestellt sind, wenn ihre Rahmen mit der Verglasung verklebt sind und sie in Außen- und Innenwänden von Gebäuden mit einer Neigung bis zu maximal 10° von der Vertikalen eingesetzt werden, sowie für werksseitig ausgeführte Festverglasungen,
- für nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen zugelassene 1- und 2-Komponenten-Klebstoffe und Klebebänder (nachstehend als Klebesysteme bezeichnet),
- für eingeklebte Füllungen (i.F. Verglasungen genannt), die für die Kunststoff-Fenster und -Türen aussteifende und mittragende Funktionen übernehmen. Diese müssen aus einer Isolierverglasung mit mindestens zwei Scheiben bestehen. Anstelle der Verglasung können auch Füllungen aus anderen Werkstoffen eingesetzt werden, wenn diese nachgewiesen statisch wirksam sind,
- für die Systembeschreibung, die die einwandfreie Herstellung von verklebten Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen beschreibt.
Für die Verklebung der Verglasung in Kunststoff-Fenster- und -Türelementen muss sichergestellt sein, dass
- deren einwandfreie Herstellung und Funktionssicherheit in der Systembeschreibung vorgegeben ist,
- die Anforderungen des Abschnittes III der RAL-GZ 716/1 sowie die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen für die Systembeschreibung von verklebten Verglasungen in PVC-Rahmenkostruktionen erfüllt werden,
- der Eignungsnachweis für das Klebesystem sowie
- der Nachweis der Verträglichkeit sowie der Dauerhaftigkeit der vorgesehenen Systemkomponenten des verklebten Kunststoff-Fenstersystems zueinander und
- der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit des verklebten Kunststoff-Fenstersystems erbracht ist.
