Bei ihrer Herstellung muss besonders sorgfältig auf die Anforderungen hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Verarbeitung geachtet werden.Unternehmen, die das neue – jetzt von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Sankt Augustin) anerkannte – Gütezeichen Infrarot-Wärmekabinen führen, garantieren eine hohe Qualität einer solchen Kabine.
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung einer privat genutzten InfrarotWärmekabine. Sie stellen Anforderungen an die Konstruktion, die Wärmedämmung, die Innenausstattung, die Infrarotstrahler, die elektrische Installation, die Schalt-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, die elektronische Temperaturregelung, die Be- und Entlüftung und an das Zubehör. Die Hölzer und Holzwerkstoffe dürfen nicht aus Urwäldern stammen. Der Gütezeichenbenutzer verpflichtet sich, bei der Holzbeschaffung nachhaltig bewirtschaftete Forstwirtschaften zu berücksichtigen. Außerdem gelten für die Holzwerkstoffe Grenzwerte für den Formaldehyd-Gehalt.