10.09.2008

Breit gefördert: Wohneigentum in Deutschland

Noch in diesem Jahr gibt es die attraktive Riester-Förderung auch für den Erwerb von Wohneigentum. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
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Wer kann mitmachen?

Wohn-Riester ist für alle da - außer für Selbständige. Dazu gehören pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Berufs- und Zeitsoldaten, Auszubildende, Eltern in Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende.

Was wird gefördert?

Der Bau, der Erwerb und die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum. Außerdem wird der Kauf von Wohngenossenschaftsanteilen unterstützt.

Wie viel gibt es?

Maximal bekommen Arbeitnehmer pro Jahr 154 Euro Prämie, je Kind zusätzlich 185 Euro (ab Jahrgang 2008 sogar 300 Euro). Voraussetzung: Bis zu vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens - maximal 2 100 Euro einschließlich der Prämien - fließen in einen zertifizierten Riester-Vertrag. Zusätzlich erhalten Berufseinsteiger, die unter 25 Jahre alt sind, einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.

Steuervorteile?

Wie bei allen Riester-Verträgen können die eigenen Sparleistungen steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Renteneintritt wird dann - wie generell bei allen Riester-Anlagen - nachgelagert besteuert.

Wann geht es los?

Das Eigenheimrenten-Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Quelle
BHW Pressedienst / Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG


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