Bauberater Werner Klein: „ Wir hatten schon in der Vergangenheit mehrere Beschwerden über solche Arbeitstrupps. Einer ist momentan mit wahrscheinlich in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugen unterwegs, kommt aber aus Großbritannien.“
Das Ergebnis brachte im Vergleich mit anderen Anbietern nicht die erhoffte preisgünstigere Leistung. In dem der Verbraucherzentrale bekannten aktuellen Fall wurden bei der Preisfestlegung größere Flächen angenommen als tatsächlich bearbeitet wurden. Der Betrag über 3.000 Euro wurde sofort bar abkassiert; die Quittung enthielt keine Anschrift der Ausführenden, sondern lediglich eine Handynummer. „Falls während der Gewährleistungsfrist Reklamationen auftreten, hat man hier praktisch keine Chance, seine Ansprüche geltend zu machen“, warnt Klein, denn nicht immer fällt die Arbeit zur Zufriedenheit der Auftraggeber aus. Auch das bei Haustürgeschäften gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht kann ohne ladungsfähige Anschrift nicht ausgeübt werden.
Die Verbraucherzentrale warnt davor, scheinbar günstige Handwerker spontan zwischen Tür und Angel zu beauftragen. Für Arbeiten an Haus und Grundstück sollten Festpreisangebote von mehreren Firmen eingeholt und verglichen werden. Zudem sollte man sich bei der Auftragsvergabe nicht nur am Preis orientieren, sondern sich bei Nachbarn oder Bekannten informieren über die Zuverlässigkeit und Arbeitsqualität unterschiedlicher Firmen.