30.06.2008

Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2009

Der Bundestag hat heute der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zur Wohngeld-Leistungsnovelle zugestimmt.
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"Damit sind wir einen weiteren Schritt vorangekommen, das Wohngeld zum 1. Januar 2009 zu erhöhen", sagte Wolfgang Tiefensee, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, heute in Berlin. "Besonders wichtig ist dabei, dass jetzt erstmals die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt werden. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die schwer an den steigenden Energiekosten zu tragen haben", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee.

"Die Kaltmieten sind um knapp 10 Prozent gestiegen, seit das Wohngeld das letzte Mal 2001 angepasst wurde. Im selben Zeitraum sind die Kosten für Heizung um nahezu 50 Prozent gestiegen. Wir sichern mit der Wohngeld-Leistungsnovelle, dass alle Haushalte angemessen wohnen können," so Tiefensee.

Die Heizkostenkomponente macht etwa ein Drittel der Wohngelderhöhung aus. Ein Wohngeldempfänger, der heute 90 Euro erhält, wird mit den neuen Regelungen rund 140 Euro erhalten - 50 Euro mehr als bisher.
Etwa 20 Euro ist dabei der Anteil der Heizkosten. Bund und Länder tragen die jährlichen Kosten für das Wohngeld von insgesamt 520 Millionen Euro je zur Hälfte.

Der Vermittlungsausschuss hatte das Tiefensee-Konzept unverändert zum Beschluss empfohlen. Die zukünftige Einbeziehung der Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes ist unstrittig. Nach der heutigen Zustimmung des Bundestags muss am 4. Juli noch der Bundesrat zustimmen. Die Wohngeldnovelle kann dann am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Rund 800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte, werden so von den steigenden Wohnkosten entlastet.



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