„Der vom Umweltministerium vorgelegte Entwurf Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie stellt in der derzeitigen Form das Erreichen der versprochenen Klimaschutzziele nicht sicher - belastet die Verbraucher jedoch mit zusätzlichen Investitions- und Mietkosten“, kritisiert Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
So ist die versprochene 20-prozentige Reduzierung des Wärmeenergie-verbrauchs weder mit dem Einbau der im Gesetz vorgeschriebenen thermischen Solaranlage noch der ebenfalls vorgeschriebenen Wärme-pumpe garantiert. Die Verbraucherzentrale fordert, dass das Gesetz den versprochenen Einspareffekt unabhängig von der jeweiligen technischen Umsetzung in gleichem Umfang sicher stellen muss.
„Unsere Beratungserfahrung zeigt darüber hinaus Handlungsbedarf bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen,“ meint Benner. Werden Immobilienbesitzer beispielsweise auf Messen mit Angeboten für Heiz- oder Solaranlagen sowie für Wärmedämmmaßnahmen konfrontiert, können sie deren tatsächlichen Nutzen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht und ihre Wirtschaftlichkeit kaum beurteilen. Lassen sie sich zur Unterzeichnung eines Vertrages hinreißen, sind sie möglicherweise an eine Investition gebunden, welche eine optimale und wirtschaftliche Reduzierung des Wärmeenergieverbrauchs nicht leistet.
„Immer wieder zeigt sich, dass durch die von Verkaufsinteressen unabhängige Beratung Energie-sparpotentiale offen legt, welche vorgeschriebene Mindestanforderungen übersteigen – und das bei gleichem oder gar geringerem finanziellem Aufwand“, erläutert Benner. Neben den im Gesetz vorgesehenen Nach-weispflichten hält die Verbraucherzentrale daher eine unabhängige Beratung zu Energieinvestitionsmaßnahmen für unverzichtbar.