01.01.2001

Mögliche Gaspreis-Senkung nicht nutzbar

Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis: Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.
get social
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreis-verträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn. Dass gerade baden-württembergische Haushalte besonders viel für ihr Gas bezahlen, belegt eine aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts. Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter www.vz-bw.de/gaspreise. In ihren Beratungsstellen bietet die Verbraucherzentrale auch eine persönliche Energieeinsparberatung an. Termine können montags bis donnerstags von 10 bis 18, freitags bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0 1805-50 59 99 (0,14 €/min) vereinbart werden.



get social
Impressum - Datenschutz - AGB
MedienTeam Verlag GmbH & Co. KG - Verbindungsstraße 19 - D-40723 Hilden
Häuser - Hausbau - Ausbau - Technik - Draußen - Wohnen - News - Spezial - Gewinnspiel