01.01.2001

Bauherren zeigen wieder mehr Mut zur Farbe

Kühle Betonoptik und weißgetünchte Fassaden sind heute bei Häuslebauern immer weniger gefragt. Was vor 30 Jahren noch als schick galt, lockt heute kaum noch jemanden hinter dem Ofen hervor. Besonders Fertighausbauherren zeigen zunehmend Mut bei der Auswahl des Farbkleides für ihr neues Traumhaus.

    
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Von Pastelltönen wie Apricot oder Hellgelb bis hin zu knalligen Farben wie Rot, Orange oder Stahlblau reicht die Wunschliste der Hausbauer, die sich vermehrt auch auf die Farbgebung der Fensterläden und -rahmen, des Balkongeländers oder des Daches erstreckt. Die Umsetzung dieser Wünsche ist denkbar einfach. „Im Fertighausbau werden alle wichtigen Komponenten vorgefertigt und in den vor Wind und Wetter geschützten Produktionshallen ganz nach dem Wunsch des Kunden mit hochwertigen Farbsorten mehrmals gestrichen“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Die Bauteile können dann in Ruhe durchtrocknen und für den Versand vorbereitet werden. Angemischt wird die Farbe nach den individuellen Wünschen der Kunden. Diese bevorzugen bei der Auswahl der Fertighausoptik immer öfter ein extravagantes Erscheinungsbild. Dank einer großen Auswahl an glasierten, farbigen Dachziegeln wird dieses Ziel auch „oben herum“ immer häufiger auf eindrucksvolle Weise erreicht.

„In den vergangenen Jahrzehnten bot sich da nicht immer ein ganz so farbenfrohes Bild“, sagt Markus Walter vom Bonner Stadtplanungsamt. Besonders in den 60er, 70er und 80er-Jahren wurden häufig Farbtöne und kühles Betongrau verwendet, die im heutigen Stadtbild eher als trist empfunden werden. Das war in früheren Epochen anders: In der Antike, im Mittelalter und im Barock wurde beispielsweise immer wieder Farbe in der Architektur zur Akzentuierung eingesetzt. Ähnlich mutig sind die Bauherren heute. „Die Leute fragen nach, welche Farben ins Gesamtbild passen und was insgesamt rechtlich möglich ist“, so Walter.

Ob und wo gebaut werden darf, richtet sich grundsätzlich nach den örtlichen Bebauungsplänen, deren rechtliche Grundlagen im Baugesetzbuch zu finden sind. Ist ein solcher nicht vorhanden, richtet sich der Bauwunsch nach dem § 34 des Baugesetzbuches, wonach bei der Bebauung auf die vorhandene Gebäudestruktur Rücksicht genommen werden muss. Das „wie“, also auch die optische Ausgestaltung des zu errichtenden Hauses, kann je nach Bereich noch durch so genannte Gestaltungssatzungen geregelt werden, die sich nach der Landesbauordnung bemessen. „Gegen farblich gestaltete Häuser im Stadtbild ist natürlich nichts einzuwenden. Bei der Planung muss aber auf die Häuser in der Nachbarschaft Rücksicht genommen werden“, bekräftigt Walter: „Es kommt bei der farblichen Umsetzung des Bauvorhabens darauf an, ob schon eine gewisse Lebendigkeit am Bauplatz vorhanden ist, oder eine einheitliche Farbgebung das Bild bestimmt.“
Ebenfalls wichtig für die Entscheidung, ob ein Haus in einer bestimmten Farbe errichtet werden darf, sind die architektonischen und kulturellen Gegebenheiten des jeweiligen Bundeslandes. Der Bauherr selbst sollte auch die Wirkung der gewählten Farbe am geplanten Bauplatz beachten. Ein in Grüntönen gestrichenes Haus wirkt in einem grünen Garten überhaupt nicht, ist aber ein schöner Farbklecks in einem Wohngebiet mit anderen farbig gestalteten Häusern.

Letztendlich liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Neubaus bei der Genehmigungsbehörde, in der Regel dem örtlichen Bauordnungsamt und den anderen am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen. Das kann auch die mögliche Farbgebung betreffen: „Um Hemmnisse im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, ist man gerne bereit, vor der Einreichung des Bauantrages ein Bauberatungs¬gespräch mit dem Bauherren zu führen“, sagt der Stadtplaner. Damit lassen sich Enttäuschungen bereits im Vorfeld vermeiden.

    



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