01.01.2001

Urlaubszeit – Einbruchszeit

Zwei Wochen Sonne, Strand und Meer – und mit dem Blick in die eigenen vier Wände ist die Urlaubsstimmung hinüber: Die Wohnung ist aufgebrochen und gleicht einem Schlachtfeld. „Dabei kann ein letzter Wohnungs-Check vor der Abreise und das wachsame Auge eines Nachbarn vieles verhindern“, betont Xaver Kroner, Verbandssprecher des VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen).
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Knapp 4.400 Fälle von Diebstählen nach Wohnungsein-bruch hat das bayerische Landeskriminalamt im vergan-genen Jahr gezählt. Bundesweit wurden 2004 knapp 125.000 so genannte „Wohnungseinbruchdiebstähle“ ver-übt.


www.vdwbayern.de

„Langfinger schlagen fast immer dann zu, wenn niemand zuhause ist“, warnt Kroner und empfiehlt mit Blick auf die Urlaubszeit: Nachbarn sollten gegenseitig nach dem Rech-ten sehen und die Wohnung möglichst belebt wirken las-sen: Briefkasten leeren oder Rollläden hoch- und herunter-lassen sind kleine, aber wirksame Maßnahmen.

Hausratversicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit

Ein letzter Blick um Haus oder Wohnung vor Abreise si-chert den Versicherungsanspruch: Sind alle Fenster zu und Türen verschlossen? Sind „Kletterhilfen“ wie Leitern, Mülltonnen oder Gartenmöbel verstaut? Sonst kann das zweite böse Erwachen nach einem Einbruch kommen: Die Hausratversicherung kommt bei grober Fahrlässigkeit nicht für den Schaden auf.

Außerdem heißt es nach einem Einbruch schnell handeln: „Der Schaden muss sofort der Versicherung gemeldet werden“, betont Kroner. So gab das Landgericht München I (AZ: 20 S 7631/03) einem Versicherer recht, der die Zahlung verweigerte. Die Bestohlene hatte erst auf ein Schadensformular der Polizei gewartet und erst zwei Wo-chen nach Bemerken des Einbruchs das ausgefüllte For-mular an die Versicherung geschickt.

Dem Einbrecher die Tat möglichst schwer machen

Alles, was Einbrecher aufhält, kann dafür sorgen, dass es bei einem Einbruchsversuch bleibt – mit jeder zusätzli-chen Minute steigt auch das Risiko, erwischt zu werden. Ein Schloss im Fenstergriff und Riegel, die oben und un-ten einrasten, vermeiden einfaches Aufhebeln der Fenster. Eine Rollladen-Sicherung kann verhindern, dass die Jalou-sien einfach hochgeschoben werden. Bewegungsmelder, die den Garten hell erleuchten, können Einbrecher gleich bei Betreten des Grundstücks abschrecken.

Wer seine Wohnung umfassend sichern will, sollte sich von einer Kripo-Beratungsstelle oder einem Sicherheits-Fachmann beraten lassen, empfiehlt der VdW Bayern.





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