01.01.2001

Deutscher Baugerichtstag bestätigt VPB-Forderungen

„Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen des ersten Deutschen Baugerichtstags am vergangenen Wochenende“, konstatiert Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. „Der Baugerichtstag hat bei seiner Tagung wesentliche Forderungen des VPB bestätigt.“ An der Versammlung des Deutschen Baugerichtstags nahmen rund 600 Fachleute teil, darunter alle namhaften Vertreter aus der bundesdeutschen Baurechts- und der Baupraxis, darunter Mitlieder des BGH-Bausenats, bekannte Baurechtler, Architekten, Ingenieure und Sachverständige.
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Schon seit Jahren setzt sich der Verband Privater Bauherren für die Einrichtung unabhängiger Baukammern an den Gerichten ein. „Diese Spezialsenate arbeiten dort, wo sie bereits existieren, effizienter und damit verbraucherfreundlicher. Private Bauherren können ihre Forderungen schneller durchsetzen als bei normalen Gerichten, die mit der speziellen Materie oft überfordert sind“, erläutert die VPB-Geschäftsführerin. „Das sieht auch der Deutsche Baugerichtstag so und setzt sich für die Einrichtung der Spezialkammern und -senate ein“.

„Mit überwältigender Mehrheit“, so Corinna Merzyn, „hat der Deutsche Baugerichtstag dem Gesetzgeber eine weitere langjährige VPB-Forderung ins Stammbuch geschrieben: Der Gesetzgeber soll beim Bauen aus einer Hand den Verbraucher, also den privaten Bauherren, vor den Folgen der Unternehmerinsolvenz sichern. „Das ist eine alte VPB-Forderung. Seit 30 Jahren haben unsere bundesweit tätigen Berater ständig mit diesem Problem zu tun“, erläutert Corinna Merzyn. Der Bauherr unterschreibt einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus. Dann zahlt er vertragsgemäß Abschläge für das Haus. Häufig entsprechen diese Zahlungen aber nicht dem tatsächlichen Baufortschritt. Meldet der Schlüsselfertig-Anbieter dann Insolvenz an, hat der Bauherr meist unwissentlich erheblich Vorkasse geleistet. Er bleibt auf seinem unfertigen Bau sitzen und verliert obendrein das zu viel bezahlte Geld. „Hier fordert der VPB als Mitglied des Baugerichtstages den Gesetzgeber auf, Sicherheiten vorzusehen, damit der private Bauherr doch noch und ohne wesentliche Mehrkosten zu seinem Haus kommt.“

Auch beim Problemfeld „Bauträgervertrag“ hat der Deutsche Baugerichtstag nun einstimmig kritisiert, dass das derzeitige Vormerkungsmodell keine ausreichende Sicherheit darstellt. „Auch hier verlangt der VPB schon lange Nachbesserungen“, bekräftigt Corinna Merzyn. Tritt heute ein Bauherr berechtigt vom Vertrag zurück, so steht er, was die bezahlten Raten angeht, ohne Sicherheit da. Wird der Bauträger dann insolvent, fällt der private Bauherr mit seinem Rückzahlungsanspruch regelmäßig aus und verliert sein Geld. „Die bisherigen Regelungen“, kritisiert die VPB-Geschäftsführerin, „sind nicht verbraucherfreundlich und müssen deshalb im Sinne der privaten Bauherren nachgebessert werden.“ Breite Einigkeit herrschte deshalb unter den anwesenden Experten, dass man ein privates Eigenheim derzeit keinesfalls ohne unabhängige fachliche Beratung kaufen oder bauen sollte.



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