24.10.2025

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die passende Technik macht’s möglich

Wer als Hauseigentümer seinen Mieterinnen und Mietern eigenen Solarstrom vom Dach zur Verfügung stellen wollte, galt bislang als Energieversorgungsunternehmen – auch, wenn der Solarstrom nur zusätzlich zum Netzstrom genutzt wird. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GVV) reduziert nun rechtliche und bürokratische Hürden. Bei der Umsetzung helfen gute Beratung und die richtige Technik.
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txn-Foto: VZBV / AdobeStock_Alex Yeung
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) erleichtert es Vermieterinnen und Vermietern, ihren Mieterinnen und Mietern Solarstrom vom eigenen Dach anzubieten. Voraussetzung ist eine Photovoltaik-Anlage, ergänzt durch intelligente Messsysteme, die den Verbrauch exakt erfassen. Smart Meter messen den Stromanteil aus der Solaranlage und dem Netz, ohne Mehrkosten für die Mietparteien. Eine gute Beratung hilft dabei, die richtige Technik zu wählen und Fördermöglichkeiten zu nutzen. txn-Foto: VZBV / AdobeStock_Alex Yeung
Die wichtigste Voraussetzung ist eine Photovoltaik-Anlage am Gebäude – in der Regel wird diese auf dem Dach installiert. Muss die Anlage neu errichtet werden, lohnt sich eine Beratung etwa bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dabei lässt sich auch klären, ob und welche Fördermöglichkeiten die Hauseigentümer für die Installation nutzen können. Auch Strom aus einem Batteriespeicher, der mit der Solaranlage verbunden ist, dürfen Eigentümer für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einsetzen. Ausgeschlossen ist jedoch der Strom aus Anlagen benachbarter Gebäude.

Da bei dieser Lösung der Netzstrom nur ergänzt wird, müssen Betreiber und Vermieter nachvollziehen können, wie viel Strom die eigene Anlage erzeugt und wie hoch der Anteil ist, den die einzelnen Mietparteien verbrauchen. Dazu braucht es intelligente Messsysteme an der Anlage und in den Wohnungen der beteiligten Mietparteien. Diese sogenannten Smart Meter messen alle 15 Minuten, wie viel Strom die Anlage erzeugt und die Menge an Solarstrom vom Dach und Netzstrom, die jeder Wohneinheit zugeordnet werden.

Für den einzelnen Haushalt kosten diese Zähler nicht mehr als herkömmliche, digitale Zähler. Hauseigentümer müssen lediglich ihr Mietshaus mit Smart Meter ausstatten und einen Messstellenbetreiber festlegen. Hier hilft die Unterstützung durch einen Dienstleister, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dieser kann nicht nur als Messstellenbetreiber fungieren, sondern die Eigentümer auch bei den Verträgen mit den Mietparteien entlasten.

Resümee von Karsten Mueller (Redaktion “bauen.com“)
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GVV) erleichtert es Vermietern, Solarstrom direkt an Mieter weiterzugeben. Grundlage ist eine PV-Anlage mit optionalem Speicher, ergänzt durch Smart Meter zur genauen Verbrauchsmessung. So lassen sich Solar- und Netzstrom transparent zuordnen. Beratung und Dienstleister unterstützen bei Technik, Verträgen und Fördermöglichkeiten.
Quelle
TextNetz / TXN


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