
Da bei dieser Lösung der Netzstrom nur ergänzt wird, müssen Betreiber und Vermieter nachvollziehen können, wie viel Strom die eigene Anlage erzeugt und wie hoch der Anteil ist, den die einzelnen Mietparteien verbrauchen. Dazu braucht es intelligente Messsysteme an der Anlage und in den Wohnungen der beteiligten Mietparteien. Diese sogenannten Smart Meter messen alle 15 Minuten, wie viel Strom die Anlage erzeugt und die Menge an Solarstrom vom Dach und Netzstrom, die jeder Wohneinheit zugeordnet werden.
Für den einzelnen Haushalt kosten diese Zähler nicht mehr als herkömmliche, digitale Zähler. Hauseigentümer müssen lediglich ihr Mietshaus mit Smart Meter ausstatten und einen Messstellenbetreiber festlegen. Hier hilft die Unterstützung durch einen Dienstleister, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dieser kann nicht nur als Messstellenbetreiber fungieren, sondern die Eigentümer auch bei den Verträgen mit den Mietparteien entlasten.
Resümee von Karsten Mueller (Redaktion “bauen.com“)
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GVV) erleichtert es Vermietern, Solarstrom direkt an Mieter weiterzugeben. Grundlage ist eine PV-Anlage mit optionalem Speicher, ergänzt durch Smart Meter zur genauen Verbrauchsmessung. So lassen sich Solar- und Netzstrom transparent zuordnen. Beratung und Dienstleister unterstützen bei Technik, Verträgen und Fördermöglichkeiten.

