23.06.2025

Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken

Die energetischen Anforderungen bei Neubauten sind sehr ambitioniert, vor allem, wenn Förderungsbedingungen eingehalten werden müssen. Häufig sieht das Konzept dann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor. Diese entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf.
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Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken. Foto: Pixabay.com
Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken. Foto: Pixabay.com
Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt: Verbraucherbauherren sollten dann vor Vertragsschluss auch klären, ob der für das geplante Gerät vorgesehene Platz geeignet ist, die Anforderungen an den nachbarlichen Schallschutz zu erfüllen – und wenn nicht, ob es auf dem eigenen Grund und Boden überhaupt eine praktikable, finanzierbare Alternative gibt. In Neubaugebieten, wo die Nachbargrundstücke noch nicht alle verkauft bzw. bebaut sind, aber auch dort, wo der Bebauungsplan eine Nachverdichtung zulässt, kann das sonst später zu handfesten Problemen mit den Nachbarn führen.

Haben diese zuerst gebaut, beginnt der Ärger sofort. Und wer liegt schon gern in Streit mit ihnen? Schalldämmende Umhüllungskonstruktionen sind im Übrigen meist deutlich zweite Wahl: sie wirken sich auf die Effizienz der Wärmepumpe in aller Regel negativ aus und viele Gerätehersteller wollen den Zusatzschallschutz überhaupt nicht, weil sie nicht einschätzen können, ob dieser eine Fehlfunktion ihrer Pumpe verursachen wird. Vorbeugende firmen- und produktunabhängige Beratung ist hier also deutlich besser als Nachsehen.

Resümee von Karsten Mueller (Redaktion “bauen.com“)
Absicherung gegen Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen ist entscheidend. Der VPB rät, bereits vor Vertragsabschluss die Eignung des Standorts für die Wärmepumpe zu prüfen. Schalldämmende Maßnahmen können die Effizienz beeinträchtigen und von Herstellern oft nicht empfohlen werden. Frühzeitige Beratung ist daher unerlässlich, um zukünftige Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
Quelle
Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)


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