
„Da der Bund die Steuerförderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 einfach und unbürokratisch gestaltet hat, ist sie besonders attraktiv.“, findet Jürgen Herbe vom Fensterprofilhersteller Veka. Bauherren benötigen keine Energieberatung und müssen die energetische Maßnahme auch nicht vorab beim Finanzamt anmelden. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommenssteuer geltend gemacht. Über drei Jahre verteilt werden 20 Prozent der Gesamtkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Es können unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Einbau beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, oder der KfW-Bank beantragt werden sollen. Die optimale Fördermöglichkeit hängt von den spezifischen Details des Projekts, wie etwa dem Sanierungsumfang oder Wohnort ab.