23.12.2024

Wohnungskauf mit Perspektive

Das Ein­kom­men nach dem Stu­di­um ist aus­kömm­lich, doch die Zeit für ei­nen Woh­nungs­kauf er­scheint trotz­dem nicht reif. Zum Bei­spiel, weil aus be­ruf­li­chen Grün­den ein Orts­wech­sel an­steht – ein Di­lem­ma! Wer den­noch zü­gig in Be­ton­gold in­ves­tie­ren will, kann ei­ne ver­mie­te­te Woh­nung er­wer­ben. Sie ver­spricht re­gel­mä­ßi­ge Miet­ein­nah­men. Und die Chan­ce auf Wert­stei­ge­rung: Die Woh­nun­gen in den sie­ben grö­ß­ten deut­schen Städ­ten hat­ten zwi­schen 2015 und 2023 ei­nen jähr­li­chen Wert­zu­wachs von et­wa sie­ben Pro­zent.
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Gute Entscheidung: Wohnung mit Aussicht auf Wertsteigerung Bild Nr. 6675, Quelle: Westwing / BHW Bausparkasse
Gute Entscheidung: Wohnung mit Aussicht auf Wertsteigerung Bild Nr. 6675, Quelle: Westwing / BHW Bausparkasse

Lang­fris­ti­ge In­ves­ti­ti­on

Ein Apart­ment, in dem ein Mie­ter wohnt, ist meist güns­ti­ger zu kau­fen als ei­ne un­ver­mie­te­te Im­mo­bi­lie. „Es hat zu­dem den Vor­teil, dass man mit den Miet­ein­nah­men ei­nen Teil sei­ner Fi­nan­zie­rungs­kos­ten de­cken kan­n“, er­klärt Tho­mas Mau von der BHW Bau­spar­kas­se. Den­noch soll­te man auch Ei­gen­ka­pi­tal ein­brin­gen, min­des­tens 20 Pro­zent. „Wich­tig ist, den Er­werb als lang­fris­ti­ge In­ves­ti­ti­on an­zu­ge­hen.“ Für ei­ne Miet­woh­nung sind Ren­di­ten von rund drei Pro­zent nach Steu­ern rea­lis­tisch. Vor dem Kauf soll­te ein Sach­ver­stän­di­ger den Sa­nie­rungs­be­darf gründ­lich che­cken. Auch soll­ten sich In­ter­es­sen­ten über­zeu­gen, dass das Miet­ver­hält­nis im Kauf­ob­jekt pro­blem­los funk­tio­niert.

Ent­schei­dungs­op­tio­nen

„Mit ei­ner ver­mie­te­ten Woh­nung hat man spä­ter vie­le Ent­schei­dungs­op­tio­nen“, so der Ex­per­te von BHW. Wer nach ei­ni­gen Jah­ren selbst ein­zie­hen will, dem bleibt Zeit, den Über­gang vor­zu­be­rei­ten. Für die An­mel­dung des Ei­gen­be­darfs gilt oh­ne­hin ei­ne Sperr­frist von min­des­tens drei Jah­ren nach Kauf. Die Kün­di­gungs­frist für das Miet­ver­hält­nis be­trägt zum Bei­spiel bei ei­ner vor­he­ri­gen Miet­dau­er von acht Jah­ren neun Mo­na­te. Zieht man ei­nen Ver­kauf der Woh­nung in Be­tracht, soll­te man an die Spe­ku­la­ti­ons­frist den­ken: Zehn Jah­re nach Kauf kann der Ei­gen­tü­mer die Woh­nung oh­ne Spe­ku­la­ti­ons­steu­er wei­ter­ver­kau­fen. Bei ei­nem vor­zei­ti­gen Ver­kauf legt das Fi­nanz­amt den per­sön­li­chen Steu­er­satz auf den Ge­winn zu­grun­de.

Quelle
BHW Bausparkasse


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