Ein gründlicher Blick sollte auch Dachrinnen und Fallrohren gelten, die im Laufe der Zeit verstopfen können. Um zu vermeiden, dass unkontrolliert ablaufendes Wasser die Fassade in Mitleidenschaft zieht, sich am Sockel staut oder in die Dachkonstruktion eindringt, müssen Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, rät zudem, auch die Grundleitungen, die das Wasser in die Kanalisation oder den Vorfluter ableiten, von Zeit zu Zeit auf Schäden oder Blockaden hin zu untersuchen, idealerweise unter Zuhilfenahme einer Kamera. Viel Sorgfalt ist bei der Inspektion von Dachaufbauten wie zum Beispiel Gauben, Zwerch- und Quergiebeln vonnöten, die mit ihren Kehlen und Graten besonders anfällig sind.
Flachdächer benötigen eine Entwässerung, die auch in der Lage sein sollte, große Wassermengen rasch abzuleiten. Denn wenn im Falle eines Starkregens innerhalb kurzer Zeit sehr viel Wasser anfällt, das nicht schnell genug abgeführt werden kann, droht eine statische Überbeanspruchung der Dachkonstruktion. Auch Flachdachabläufe müssen regelmäßig gewartet und gesäubert werden. Darüber hinaus benötigt jedes Flachdach einen zusätzlichen, im Vergleich zu den Flachdachabläufen höher angeordneten Notüberlauf, der so dimensioniert sein muss, dass auch ein Jahrhundertregen schadlos abgeleitet werden kann.
Bepflanzte Grün- bzw. Retentionsdächer sind konstruktiv zwar für Aufnahme und Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser geeignet, dennoch benötigen auch diese Dächer eine Entwässerung samt Notüberlauf. Um diese wasserabführenden Leitungen vor dem Eintrag von Pflanzenteilen und Substrat zu schützen, sollten sie mit einem Siebschutz versehen werden.
Ob das anfallende Wasser vom Dach direkt oder gepuffert (Regenrückhaltung) in die Kanalisation abgeleitet werden kann oder auf dem eigenen Grundstück versickern muss, ist in den jeweiligen Abwassersatzungen der Kommunen geregelt. Wird der Niederschlag in einer Regentonne oder in einer Regenwasserzisterne gespeichert, kann er „ungezählt“ für die Gartenbewässerung verwendet werden, d. h. dafür fallen keine Abwassergebühren an. Als kostenpflichtiges Abwasser „gezählt“ wird der gesammelte Regen hingegen dann, wenn er als Grauwasser im Haus genutzt wird. Damit lässt sich aber viel Trinkwasser einsparen. Deshalb kann es sich für Immobilieneigentümer langfristig rechnen, solche Anlagen nachzurüsten. Was dabei im individuellen Fall zu beachten ist und welche baulichen Voraussetzungen dafür nötig sind, erfahren private Bauherren am besten bei einer Beratung im VPB-Regionalbüro vor Ort.