
Ist der Baugrund nicht sehr tragfähig, sind zur Gründung besondere Maßnahmen erforderlich, die mit Mehrkosten zu Buche schlagen. Gleiches gilt auch für Böden, die nur schwer und mit hohem Aufwand zu bearbeiten sind, wie steinige oder fließende Böden oder gar Fels.
Abgesehen von solchen Besonderheiten, sollten private Bauherren die Baubeschreibung auch mit Blick auf die notwendigen Erdarbeiten genau prüfen. Mehrere hundert Kubikmeter Erdreich können nicht auf den heute üblichen kleinen Grundstücken gelagert oder gar später verteilt werden. Der Bauunternehmer weiß, dass der Aushub vor Baubeginn abgefahren werden muss. Ist der Abtransport des Aushubs im Vertrag nicht berücksichtigt, müssen Bauherren und Käufer mit zusätzlichen Kosten rechnen. Aufgepasst: Kann auf dem Baugrundstück nicht einmal das nötige Verfüllmaterial für die Baugrube des Kellers zwischengelagert werden, muss später wieder geeigneter Boden angeliefert werden. Um solche Eventualitäten und die damit verbundenen Zusatzkosten schon von vornherein zu bedenken, sollten sich private Bauherren noch vor Baubeginn an unabhängige Bausachverständige wenden.