Vorsicht, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Solche Innenwände waren anfangs zwar meist sogenannte nichttragende Wände, die keine Last abfangen sollten, doch sind zwischenzeitlich zu mittragenden Wänden geworden. Bei Altbauten kann ein Eingriff in die Struktur deshalb gravierende Folgen haben. Denn im statischen System von in die Jahre gekommenen Häusern können auch solche vermeintlich nichttragenden Wände eine wichtige mittragende Funktion erfüllen, gibt Dipl. Ing. Marc Ellinger, VPB-Bausachverständiger aus der Region Freiburg-Südbaden, zu bedenken. „Bei alten Häusern muss man davon ausgehen, dass jede Eigentümergeneration über die Jahre mehr oder weniger fachkundig Umbauten und Veränderungen vorgenommen hat“, so Ellinger. „Solchen Eingriffen hat sich das statische System dieser Gebäude angepasst. Drastisch formuliert, könnte man auch sagen, dass einige von ihnen nur noch aus Gewohnheit stehen“.
Deshalb sollten Bauherren vor der Entfernung oder dem Durchbruch einer Wand in einer angejahrten Bestandsimmobilie unbedingt einen Tragwerksplaner mit Altbau-Erfahrung zu Rate ziehen. Nur so lässt sich wirklich ausschließen, dass die geplante Maßnahme zu schwerwiegenden Schäden an der Substanz führt. Das gilt ganz besonders in Erdbebengebieten, die es übrigens auch in Deutschland gibt. Dort dienen die Wände eines Hauses, ausdrücklich auch die nichttragenden, der Aussteifung der Konstruktion. Werden Wände komplett oder in Teilen entfernt, ist die Erdbebensicherheit und damit die Standsicherheit des Hauses unter Umständen nicht mehr gewährleistet.