Ist Eigenleistung förderfähig?
Anders als Handwerkerarbeiten sind Eigenleistungen nicht förderfähig. Der Grund dafür ist die notwendige Qualitätssicherung. Hier kann bei einem Mangel nicht nachvollzogen werden, durch wen und wodurch der Mangel verursacht wurde, da Eigenleistungen in der Regel von Hobbyhandwerkern durchgeführt werden. Ebenso können Materialkosten nicht gefördert werden. Bei der Förderung wird aus diesem Grund geraten, dass die Materialkosten auf der Rechnung extra ausgewiesen werden.Kann man Eigenleistung steuerlich geltend machen?
Mit Eigenleistungen steigern Sie wissentlich den Wert Ihrer eigenen vier Wände, diese können Sie jedoch nicht steuerlich geltend machen. Wenn Sie sich für Eigenleistungen bei den Renovierungsarbeiten entscheiden, ist der steuerliche Vorteil geringer als die Einsparpotenzial, wenn Sie die Arbeiten, wie malern in Eigenregie umsetzen. Hier eine kleine Beispielrechnung für Malerarbeiten:Sie engagieren einen Maler und dieser berechnet Ihnen mit Material-, Arbeits-, Fahrt- und Entsorgungskosten 1.600 Euro. Wenn Sie jetzt die Materialkosten in Höhe von 300 Euro abziehen, verbleiben 1.300 Euro, die steuerlich absetzbar sind. Pro Kalenderjahr dürfen Sie 20 Prozent, maximal 1.200 Euro geltend machen. Bei den verbliebenen 1.300 Euro werden Ihnen demzufolge 260 Euro gutgeschrieben. Wenn Sie jedoch die Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, können Sie wiederum die 1.300 Euro sparen, die Sie dem Maler bezahlt hätten.