01.01.2001

Advent ist auch die Zeit der Brände

Die Gefahren durch den unsachgemäßen Umgang mit Kerzen sollten nicht unterschätzt werden

Adventskränze und Weihnachtsbaum gehören zur deutschen Weihnachtszeit wie Glühwein und Lebkuchen. Mit Tannengrün und Kerzen wird uns der triste Winter erträglich. Der unsachgemäße oder fahrlässige Umgang mit Kerzen ist aber auch immer wieder Ursache für schwere Unfälle, Haus- und Wohnungsbrände.
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Auf weit über eine Milliarde Euro im Jahr summieren sich nach Angaben der HDI Versicherungen in Deutschland die Kosten für Wohnungsbrände in Privatgebäuden. Rund 200.000-mal mussten im letzten Jahr die Feuerwehren ausrücken, um solche Brände zu löschen.

Advent ist auch die Zeit der Brände"Es ist klar, dass wir durch die Zentralheizungen den Umgang mit offenem Feuer nicht mehr gewohnt sind", meint dazu HDI-Vorstand Dr. Michael Rohe, "die Gefahren durch Kerzen in Kombination mit brennbaren Materialien werden auch deshalb oft unterschätzt." Wie schnell eine Kerze einen Adventskranz oder einen Weihnachtsbaum in Brand setzen kann, zeigt ein Beispiel aus der Versicherungspraxis.
Karin S. aus Hannover hatte die Kerzen im Adventsgesteck nur zwei Minuten aus den Augen gelassen, weil ihre Tochter sie rief. Als sie zurück ins Wohnzimmer kam, standen Tisch, Sofa und Gardinen in Flammen. Frau S. reagierte richtig: Mit ihrer Tochter verließ sie unverzüglich die Wohnung, rief die Feuerwehr und alarmierte die Nachbarn. Kurz darauf war die Feuerwehr vor Ort und löschte den Brand.
"Der oberste Grundsatz im Brandfall ist erst einmal, sich oder andere nicht in Gefahr zu bringen", erläutert HDI-Vorstand Rohe. Viele Opfer von Bränden erleiden Rauchvergiftungen, weil sie noch schnell Hab und Gut retten wollen.

Wichtig im Schadenfall ist auch die Versicherungsfrage: Für die Schäden an der Wohnungseinrichtung springt die Hausratversicherung ein. Für etwaige Schäden in weiteren Wohnungen oder im Treppenhaus kommt die Private Haftpflichtversicherung auf. Das Eigenheim ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Und greift der Brand auf das Nachbarhaus über, so schützt die Privathaftpflicht oder bei vermieteten Häusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Quelle
djd / HDI


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