
Karin S. aus Hannover hatte die Kerzen im Adventsgesteck nur zwei Minuten aus den Augen gelassen, weil ihre Tochter sie rief. Als sie zurück ins Wohnzimmer kam, standen Tisch, Sofa und Gardinen in Flammen. Frau S. reagierte richtig: Mit ihrer Tochter verließ sie unverzüglich die Wohnung, rief die Feuerwehr und alarmierte die Nachbarn. Kurz darauf war die Feuerwehr vor Ort und löschte den Brand.
"Der oberste Grundsatz im Brandfall ist erst einmal, sich oder andere nicht in Gefahr zu bringen", erläutert HDI-Vorstand Rohe. Viele Opfer von Bränden erleiden Rauchvergiftungen, weil sie noch schnell Hab und Gut retten wollen.
Wichtig im Schadenfall ist auch die Versicherungsfrage: Für die Schäden an der Wohnungseinrichtung springt die Hausratversicherung ein. Für etwaige Schäden in weiteren Wohnungen oder im Treppenhaus kommt die Private Haftpflichtversicherung auf. Das Eigenheim ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Und greift der Brand auf das Nachbarhaus über, so schützt die Privathaftpflicht oder bei vermieteten Häusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.