Die Alternative wäre eine gezielte Umgestaltung. Unser Verband hat dazu ein Reformmodell entwickelt: Die Eigenheimzulage auf Haushalte mit Kindern zu beschränken. Dabei kann die Grundförderung von 1.250 € pro Jahr wegfallen. Statt dessen wird die Kinderzulage von jetzt 800 € auf 1.600 € je Kind verdoppelt. Damit würden Familien mit Kindern wirksam gefördert, und der Staat würde trotzdem weniger ausgeben als bisher. Die Einkommensgrenzen (derzeit brutto 70.000 € für Ehepaare pro Jahr und 35.000 € für Alleinstehende) blieben erhalten, der bürokratische Aufwand für die Neugestaltung hielte sich in engen Grenzen. Unter dem Strich steht ein zählbarer Vorteil für alle Familien mit zwei oder mehr Kindern.
Eine Beispielrechnung: Nach dem heute geltenden Modell bekommt eine Familie mit zwei Kindern erstens die Grundförderung in Höhe von 1.250 € und zweitens jährlich 1.600 € Kinderzulage, beides acht Jahre lang. Das ergibt eine Fördersumme von insgesamt 22.800 €. Nach dem neuen Modell muss die gleiche Familie zwar auf die Grundförderung verzichten, erhält aber acht Jahre lang 3.200 € Kinderzulage. Das macht 25.600 € Fördergeld, also 2.800 € mehr als derzeit. Eine Familie mit drei Kindern würde 9.200 € mehr bekommen, und selbst die Familie, die nur ein Kind hat, erhielte immer noch 75 % der jetzigen Fördersumme.
Dabei spart der Staat zugleich erhebliche Summen, nämlich über den Förderzeitraum von acht Jahren insgesamt 2,53 Mrd. €. Grundlage dieser Rechnung sind 242.000 geförderte Kinder – exakt die Zahl, mit der das BMF in diesem Jahr rechnet. Statt 5,89 Mrd. € für die nächsten 8 Jahre würde der Staat nur noch 3,36 Mrd. € bis 2012 aufwenden. Dies macht eine Einsparung bei Bund und Ländern von 40 % aus.