01.01.2001

VPB erinnert: Bis Herbst alte Heizkessel austauschen

Am 1. November 2004 ist es soweit: alle Heizkessel, die die geltenden Vorschriften der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSCHV) nicht er-füllen, müssen ausgetauscht werden. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) vor allem Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser.
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„Der Austausch kommt für die meisten Hauseigentümer nicht aus heiterem Himmel“, erläutert der Vorsitzende des VPB, Jürgen B. Schrader. „Seit 1998 wissen sie von ihren Schornsteinfegern, welche Anlagen erneuert wer-den müssen.“ Diesen Termin müssen auch alle beachten, die erst kürzlich eine ältere Immobilie gekauft haben und bisher vielleicht noch keinen Be-such vom Schornsteinfeger hatten. Die Frist gilt auch für sie. „Im Zwei-felsfall hilft die Nachfrage beim Schornsteinfeger“, rät der VPB-Chef, „er kennt alle Anlagen in seinem Bezirk und hat alle Unterlagen zur Hand.

Übrigens: Die nächste Schonfrist endet 2006. Dann müssen laut Energieein-sparverordnung (EnEV) sämtliche vor Oktober 1978 installierten Kessel er-setzt werden.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, bei dieser Gelegenheit sein altes Haus energietechnisch zu modernisieren, der hat nun reichlich Zeit für die Vorbereitung. Bei der Planung aller Dämm- und Baumaßnahmen hilft der re-gionale VPB-Bauherrenberater. Bei der Finanzierung der Maßnahmen greift unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dem Hausbesitzer mit zinsgünstigen Darlehen unter die Arme.



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