Das Ziel sei die Wiederherstellung der Mobilität, daher schließe das Angebot des Bundes auch den Einsatz auf Landesstraßen und kommunalen Straßen ein. Die Kosten würden den Ländern und Kommunen nicht in Rechnung gestellt. Nach Angaben des Sprechers hätten sich Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereit erklärt, Sachsen mit Personal und bundeseigenen Fahrzeugen der Autobahn-/Straßenmeistereien beim Beseitigen der Hochwasserschäden zu unterstützen. Die Hilfe solle das Personal der Straßenbauverwaltung Sachsen entlasten und rund ein bis zwei Wochen andauern. Die anfallenden Mehrkosten würden vom Bund getragen. Die Abstimmung erfolge unmittelbar zwischen den betroffenen Ländern. Diesen Mittwoch werde Rheinland-Pfalz etwa 20 Fahrzeuge mit 40 Mann Personal nach Sachsen schicken, so der Sprecher. Bayern werde Ingenieure, Sachverständige und Gerätschaften für die betroffenen Gebiete zur Verfügung stellen. Die Autobahnen A 4 Chemnitz - Dresden - Görlitz und A 9 Berliner Ring - Leipzig seien von dem Hochwasser nicht betroffen gewesen und damit ein leistungsfähiges Rückgrat in der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. Lediglich bei Dresden (A 4) seien die Anschlussstellen Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt, Dresden-Wilder Mann und Dresden-Hellerau von der Polizei gesperrt worden, um Hochwassertourismus zu vermeiden. Im Bereich Dessau (A 9) seien in Fahrtrichtung Süden zwei Fahrstreifen den Einsatzkräften zur Verfügung gestellt worden. Hier habe man eine Verengung von drei auf einen Fahrstreifen durchgeführt. Im Zuge von Bundesstraßen seien in Sachsen sechs Brücken total zerstört und weitere acht Brücken schwer beschädigt. Darüber hinaus seien zahlreiche Bundesstraßen gesperrt oder nur halbseitig befahrbar. Der Transitverkehr Deutschland / Tschechien über die B 170 Dresden - Zinnwald - Grenze sei wegen der zerstörten Brücke in Schmiedeberg gesperrt. Der Verkehr werde über den Grenzübergang Reitzenhain/St. Katharinen (B 174 Chemnitz - Marienberg - Chomotau) umgeleitet, der sonst nur für örtlichen Schwerverkehr geöffnet sei. Die von der Flut betroffenen Bundesländer seien gebeten worden, die Hochwasserschäden detailliert nach Beseitigung der Sofortschäden, Schäden an Straßen (Dammkörper/Fahrbahn) und Schäden an Kunstbauwerken (Brücken/Stützmauern) aufzuführen.