Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung gegengezeichnet haben, können die Mittel für die soziale Wohnraumförderung bewilligt werden, erläuterte Stolpe. Die Länder setzen ihrerseits eigene Fördermittel, mindestens in Höhe der Bundesfinanzhilfen, ein. Im Jahr 2003 hatte das Gesamtprogramm der sozialen Wohnraumförderung ein Volumen von rund 1,95 Milliarden Euro, davon waren 280 Millionen Euro Bundesmittel.
Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden, bestimmen die Länder. Das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes stelle ein flexibles Instrumentarium für die Neubauförderung und für die Bestandserneuerung zur Verfügung, so Stolpe. Damit können die Länder Schwerpunkte nach den Anforderungen der regionalen Wohnungsmärkte setzen. In Regionen, in denen die Märkte auf Grund von Zuwanderungen und wachsender Nachfrage nach Wohnraum angespannt sind, wie beispielsweise in den süddeutschen Verdichtungsräumen um München oder Stuttgart, muss zusätzlicher Wohnraum, und auch Mietwohnraum, geschaffen werden. In Regionen mit entspannteren Wohnungsmärkten liegt die Hauptaufgabe in der Anpassung vorhandener älterer Wohnungsbestände an heutige Wohnbedürfnisse.
Zugleich unterstütze die soziale Wohnraumförderung in erheblichem Umfang gezielt die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern, deren Einkommen nicht ausreicht, um Wohneigentum zu erwerben, betonte Stolpe. Zwei Drittel der in den letzten Jahren bundesweit geförderten Neubauwohnungen sind Eigentümerwohnungen. Damit ist die soziale Wohnraumförderung ein wichtiger Baustein der Familienpolitik der Bundesregierung.