01.01.2001

Die „neue“ Eigenheimzulage - Einheitliche Förderung für Neubauten und Bestandserwerb

Bauherren können aufatmen: Die Förderung für Neubauten und den Erwerb von privatem Wohneigentum ist nicht, wie lange befürchtet, abgeschafft worden. Allerdings gelten seit dem 01. Januar 2004 neue Regelungen. Neubauten und Bestandserwerb werden ab sofort einheitlich gefördert.
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Die Förderung beträgt 1.250 Euro pro Jahr und gilt für einen Zeitraum von acht Jahren. Der Förderbetrag für Neubauten ist damit mehr als halbiert worden. Hinzu kommt eine Zulage von 800 Euro (früher 767 Euro) je Kind. Ein Ehepaar mit einem Kind, das ein Haus bauen oder Wohneigentum erwerben will, wird also vom Staat mit insgesamt 16.400 Euro unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Antragssteller die Einkommensgrenze nicht überschreiten, die wurde nämlich auch gesenkt. Sie beträgt jetzt 70.000 Euro (früher 81.807 Euro) für Alleinstehende und 140.000 Euro (früher 163.614 Euro) für Verheiratete. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 Euro (früher 30.678 Euro).

Zur Beurteilung der Einkommenssituation wird ein Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) herangezogen. Maßgeblich ist nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern nur die Summe der positiven Einkünfte. Bei Baufinanzierungs-Vorhaben wird die Eigenheimzulage von den Banken mit angerechnet.



Quelle
supress


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