
Zusätzliche Kosten für Heizölkunden: Wartungspflicht für Öltanks kommt voraussichtlich 2013 - Grafik: PRIMAGAS
Undichte Heizöltanks verursachen schnell enorme Umweltschäden: Bereits ein Liter ausgetretenes Öl kann nach Angaben des TÜV Rheinland bis zu eine Million Liter Grundwasser verschmutzen. Die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl ist in Deutschland bislang jedoch nur auf der Länderebene geregelt. Um künftig einheitliche Sicherheitsstandards zu setzen, treibt die Bundesregierung aktuell die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VAUwS) voran. Sie soll ab 2013 die bisher in den Bundesländern geltenden Vorschriften ablösen und war in den letzten Monaten verstärkt Thema in der Medienberichterstattung.
Fast jeder private Heizölkunde betroffen
Im neuen Regelwerk ist unter anderem eine gesetzliche Prüfpflicht für Öltanks vorgesehen. "Bisher unterlagen nur Tanks mit einer Gesamtfüllmenge von 10.000 Litern einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses wird voraussichtlich schon im Frühjahr 2013 eine neue Verordnung in Kraft treten", erklärt Heiko Drews, Fachgebietsleiter für Tankanlagen beim TÜV Rheinland. Das hat insbesondere für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern Konsequenzen: "Dann müssen auch Tanks mit einer Füllmenge von 1.000 Litern regelmäßig geprüft werden", so der TÜV-Experte.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Überwachungspflicht auf fast alle Eigenheimbesitzer mit Ölheizungen zukommt. In der Regel liegt das Fassungsvermögen privat genutzter Heizöltanks zwischen 1.000 und 3.000 Litern. Viele Heizölnutzer müssen dann zum ersten Mal einen autorisierten Sachverständigen bestellen und ihre Anlagen kontrollieren lassen. Die Kosten für die Tankprüfung tragen die Kunden voraussichtlich alleine. Wer nicht handelt oder festgestellte Mängel nicht schnell genug behebt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Neue Verordnung gilt nicht für Flüssiggas-Anlagen
Gelassen können dagegen die Besitzer von Flüssiggas-Heizungen auf die Pläne der Politik reagieren. Zwar wird auch Flüssiggas wie Heizöl direkt vor Ort in Tanks gelagert und ist unabhängig von Netzanschlüssen. Es stellt aber keine Gefahr für das Grundwasser dar, die Flüssiggas-Behälter unterliegen nicht der neuen Wartungspflicht. "Flüssiggastanks können sogar ohne jede Einschränkung in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten eingesetzt werden", erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor von Primagas, einem der führenden Flüssiggasversorger in Deutschland. Damit zeigt sich erneut einer der zahlreichen ökologischen Vorteile von Flüssiggas gegenüber Heizöl. Der saubere Energieträger emittiert nicht nur rund 15 Prozent weniger CO2 als Heizöl, bei seiner Verbrennung entstehen auch kaum Ruß und Asche. Zudem setzt Flüssiggas so gut wie keinen Feinstaub frei. Aus diesem Grund dürfen Flüssiggas-Anlagen selbst bei Smogalarm weiter laufen.
Mehr zum Thema auf www.primagas.de.
Die Vorteile von Flüssiggas im Überblick:
- Wirtschaftlichkeit: günstigste netzunabhängige Lösung im Vollkostenvergleich der Verbraucherorganisation ASUE e.V.
- Effizienz: bis zu 30 Prozent Heizkosten-Ersparnis beim Tausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne Flüssiggasheizung
- Wohnkomfort: kein Kellerraum erforderlich, keine Geruchsbelästigung
- Klimaschonung: rund 15 Prozent niedrigerer CO2-Ausstoß als bei Heizöl, gegenüber anderen Brennstoffen sogar bis zu 50 Prozent weniger Emissionen
- Vielseitigkeit: sowohl mit regenerativen Energien als auch mit innovativen Technologien wie Blockheizkraftwerken kombinierbar

