
Neu installierte Blockheizkraftwerke (BHKWs) werden künftig vom Staat noch stärker gefördert. Foto: Primagas
Für Neuanlagen ist dieser nun im KWK-Gesetz um 0,3 Cent erhöht worden. Damit beträgt diese staatliche Förderung für BHKWs, die nach dem 19.7.2012 in Betrieb genommen wurden, jetzt 5,41 Cent pro Kilowattstunde. Für ältere Anlagen, die während der alten Gesetzgebung in Betrieb genommen wurden, gelten weiterhin die alten Vergütungssätze. Zudem haben auch künftig alle anderen Förderungen wie Einspeisevergütung, Steuerbefreiung für Flüssiggas, vermiedene Netznutzungsentgelte sowie einmalige Investitionszuschüsse weiterhin Bestand.
Strom und Wärme selbst produzieren
Moderne KWK-Technologien wie BHKWs erzeugen durch die Verbrennung eines Brennstoffs gleichzeitig Strom und Wärme. Am effizientesten und umweltschonendsten arbeiten sie mit emissionsarmen Energieträgern wie Flüssiggas und Erdgas. "Technisch sind hier Wirkungsgrade bis zu 99 Prozent möglich. Zum Vergleich: ein konventionelles Kohlekraftwerk erreicht selten mehr als 45 Prozent", erklärt Thomas Landmann, Verkaufsdirektor bei Primagas, einem der führenden deutschen Flüssiggasanbieter. Die Wärme, die in einem gasbetriebenen BHKW parallel zum Strom entsteht, eignet sich je nach Modell und Leistung optimal zur Versorgung sowohl von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern als auch von gewerblichen Objekten.
Das gilt auch für ländliche Regionen ohne Zugang zum Erdgasnetz. Denn dort kann Flüssiggas als gleichwertige und vor allem leitungsunabhängige Alternative in Tanks zur Verfügung gestellt werden. Der produzierte Strom kann - sofern nicht selbst benötigt - ins öffentliche Netz eingespeist werden. Auf diese Weise machen BHKWs aus Stromverbrauchern Stromerzeuger. Diese Entwicklung will die Bundesregierung durch die Anhebung der Förderung weiter unterstützen. Die dezentrale Versorgung über effektive KWK-Anlagen ist ein bedeutender Teil der deutschen Strategie zur Energiewende.
Vorabzahlung der Fördersumme möglich
Die aktuelle Gesetzesänderung sieht zusätzlich vor, dass sich Betreiber von Kleinanlagen die erhöhte Vergütung künftig auch einmalig vorab auszahlen lassen können. "Von der Novellierung des KWK-Gesetzes geht ein wichtiges Signal aus. Die BHKW-Technologie wird damit in ihrer Bedeutung für die zukünftige Energieversorgung weiter gestärkt und vor allem für Modernisierer noch reizvoller", so Thomas Landmann von Primagas.
Mehr Informationen zu BHKWs, Flüssiggas und der Förderung von KWK-Anlagen finden Sie unter http://www.primagas.de