Heißes Teil für kalte Tage

Winter ist schön, macht aber viel Arbeit. Ein Kälteeinbruch mit Schneeschauern bringt viele Zusatzaufgaben mit sich: Das Auto muss von Schnee und Eis befreit werden, Einfahrt und Gehweg müssen ebenfalls geräumt sein. Und das alles noch unter Zeitdruck, denn wer kommt schon gerne zu spät zur Arbeit? Zeitsparende Helfer für schnell und gründlich geräumte Einfahrten und Gehwege machen den Winter schnell wieder erfreulich. Einer von ihnen ist die AL-KO Snowline 46 E.
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Heißes Teil für kalte Tage - Die AL-KO Schneefräse Snowline 46 E - Foto: AL-KO
Heißes Teil für kalte Tage - Die AL-KO Schneefräse Snowline 46 E - Foto: AL-KO

Neu im Programm der AL-KO Schneefräsenfamilie ist sie das kompakteste unter den insgesamt sechs verfügbaren Modellen und damit ideal für den Hausgebrauch. Ein höhenverstellbarer Holm macht sie besonders platzsparend, weil sie dadurch auf kleinstem Raum aufbewahrt werden kann. Die Snowline 46 E läuft umweltschonend mit Elektroantrieb, in Gang gesetzt von einem Sicherheitstastschalter, der konstant eine Räumbreite von 46 Zentimetern bearbeitet. Bis zu 30 Zentimeter Schnee räumt die Snowline 46 E besenrein weg. Dabei schleudert sie diesen je nach Einstellung bis zu 10 Meter weit.

Aber müssen Gehwege, Einfahrten und Straßen eigentlich unbedingt von Schnee befreit werden? Und wenn ja, wann?



Grundstückseigentümer oder die öffentliche Hand haben eine gesetzlich verankerte Räum- und Streupflicht. Wer diese nicht beachtet und dadurch vorsätzlich Unfälle in Kauf nimmt, kann unter Umständen dafür haftbar gemacht werden. Die Räumpflicht in Deutschland ist regional unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie werktags um 7:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen werden Grundstückseigentümer erst gegen 9:00 Uhr an die Schippe oder eben die Schneefräse gerufen.

Eine Schneefräse würde auch ein Ende machen mit Büro-Ausreden wie „Ich konnte nicht eher in die Arbeit kommen, weil ich so lange gebraucht habe, um meine Einfahrt zu räumen.“ Unvermuteter Schneefall und die dazugehörige Räumpflicht müssen nicht mehr als Gründe fürs Zuspätkommen genannt werden – dafür sorgt die Snowline 46 E.

Quelle20.01.2013
AL-KO KOBER AG

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