26. Juli 2007 (Az.: VII ZR 42/05)
Planungsvertrag und Einbeziehung der Honorarordnung (HOAI) für Architekten und Ingenieure: Mit Urteil vom 26. Juli 2007 (Az.: VII ZR 42/05) hat der BGH entschieden, dass die Parteien eines Planungsvertrages durch die Bezugnahme auf die Leistungsbilder oder Leistungsphasen der HOAI diese zum Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht machen können. Die HOAI soll dann eine Auslegungshilfe zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung darstellen.