26. Juli 2007 (Az.: VII ZR 262/05)
Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers auch bei Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte: Mit Urteil vom 26.07.2007, Az.: VII ZR 262/05 hat der BGH wiederholt bestätigt, dass der Auftraggeber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers auch dann die Einrede des nichterfüllten Vertrages entgegenhalten kann, wenn dieser die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat.