14. Juni 2007 (Az: VII ZR 230/06)

Mit Urteil vom 14. Juni 2007 (Az: VII ZR 230/06) hat der BGH entschieden, dass in einem Gerichtsverfahren die Begründetheit der Werklohnforderung auch dann geprüft wird, wenn sich der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht gegen die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung wendet. Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist dabei, dass die Werklohnforderung schlüssig dargelegt ist. Bedarf es dazu einer neuen, an den vertraglichen Voraussetzungen orientierten Abrechnung, so ist diese vorzulegen.
get social
  


get social
Mehr zum Thema Aktuelle Urteile



Impressum - Datenschutz - AGB
MedienTeam Verlag GmbH & Co. KG - Verbindungsstraße 19 - D-40723 Hilden
Häuser - Hausbau - Ausbau - Technik - Draußen - Wohnen - News - Spezial - Gewinnspiel