Musste der Bürger bisher vor Einreichung einer Klage auf zahlreichen Rechtsgebieten zunächst Widerspruch bei der zuständigen Behörde einreichen, kann er nunmehr unmittelbar Klage einreichen. Dies bedeutet für den Bürger vor allem eine immense Zeitersparnis.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich vor Einreichung zumindest kurz mit der Widerspruchsbehörde in Verbindung zu setzen. Signalisiert diese, die Rechtsauffassung des Widerspruchsführers zu teilen, ist die Einlegung eines Widerspruches immer noch der kostengünstigere und einfachere Weg.


