Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis spätesten zum 31.12.2008 ein Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz zu beschließen, das bei allen Vermögensgegenständen zu einer verkehrsnahen Bewertung führt. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes beschlossen, nach dem die Freibeträge erhöht, die Immobilien mit dem Verkehrswert angesetzt und die Steuersätze für entfernte Verwandte erhöht werden sollen.
Damit stellt sich die Frage, ob Grundstücksübertragungen durch vorweggenommene Erbfolge nach altem oder neuem Recht günstiger sind. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt maßgeblich von dem Verkehrswert des Grundstückes ab. Ist dieser überdurchschnittlich hoch, kann sich eine Übertragung des Grundstückes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - trotz der inzwischen erhöhten Freibeträge - nach altem Recht als günstiger erweisen.
Soweit es sich also um Grundstücke mit einem hohen Verkehrswert handelt, sollten sich die Grundstückseigentümer möglichst sofort an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden, um die alten Regelungen noch nutzen zu können.

