Gegen diese Erhebung der Wertermittlungsgebühr hat jüngst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich ein Musterverfahren geführt.
Das Landgericht Stuttgart entschied, dass die Banken die Wertermittlungsgebühr nicht von ihren Kunden verlangen dürfen, weil ein Wertermittlungsgutachten über das Grundstück allein dem Interesse der Kredit vergebenden Bank dient. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, nachdem die vor dem Landgericht Stuttgart verklagte Bank die Berufung zurück genommen hat.
Für Bausparer bedeutet dies, dass sie die Wertermittlungsgebühr von ihren Banken zurück verlangen können.


