Jedoch ist vielen Hausherren nicht bewusst, dass sie neben der Wartungspflicht noch zahlreiche weitere Überwachungspflichten treffen, die in verschiedenen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt werden.
Dies kann fatale Folgen haben. Kommt es zu einer Boden- beziehungsweise Wasserverunreinigung, weil der Heizöltank undicht war, kann die Gemeinde oder die Stadt von dem Hausherren eine Erstattung der Kosten für die Boden- beziehungsweise Grundwassersanierung verlangen. So hat auch das OVG Lüneburg jüngst einen Hausherren zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht in regelmäßigen Abständen die gesamte Heizölanlage eingeschlossen der Rücklaufleitung überprüfen lies.
In welchen Abständen die gesamte Heizölanlage zu überprüfen ist, bestimmt sich vor allem nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage.
Da die Kosten einer Boden- und Wassersanierung immens sind, sollte sich der Hausherr unbedingt im Vorfeld konkret danach erkundigen, welche Überwachungs- und Überprüfungspflichten ihn im Einzelfall treffen.